Eine nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit – im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung – kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit dieser Nebentätigkeit keine Einnahmen erzielt werden.
Bei (Grundstücks-)Unternehmen, die die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung erfüllen, soll eine Belastung mit Gewerbesteuer in vollem Umfang vermieden werden, soweit die Erträge aus der Nutzung und Verwaltung ...
Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung i. S. d. GewStG.
Vor Einführung des § 7 Satz 2 GewStG waren Veräußerungsgewinne aus Mitunternehmeranteilen objektsteuerlich nicht Teil des Gewerbeertrags. Um missbräuchliche Gestaltungen – Einbringung von Wirtschaftsgütern in eine Personengesellschaft mit anschließender gewerbesteuerfreier Anteilsveräußerung – zu verhindern, ordnet § 7 Satz 2 GewStG die Einbeziehung an, ausgenommen soweit der Gewinn auf natürliche Personen als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt (Anrechnungsmöglichkeit nach § 35 ...
Die Vorschrift zur erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Kürzung für Grundstücksunternehmen) enthält nach wie vor zahlreiche Zweifelsfragen. Drei dieser Fragen wurden nun durch die Gerichte ...
Obwohl es die Regelung zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG bereits seit Jahrzehnten gibt, bestehen in der Praxis immer noch Unsicherheiten. Das mag mit den vielen Urteilen ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
Sparen Sie sich mühselige Recherchen: SSP hat die Steueränderungen 2026 übersichtlich zusammengefasst und mit konkreten Tipps und Anwendungsbeispielen für Sie aufbereitet. So starten Sie perfekt vorbereitet ins neue Beratungsjahr.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt nur der stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Bei Kapitalgesellschaften gilt hingegen automatisch jede Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Die Frage war, ab welchem Zeitpunkt ein Personenunternehmen als werbend gilt und folglich der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Der BFH musste darüber entscheiden, ob bei natürlichen Personen und Personengesellschaften die Gewerbesteuer erst mit der tatsächlich ausgeübten werbenden Tätigkeit zu begründen ist und welcher Zeitpunkt dies ...