Erzielt ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender (hohe) Verluste, wird das Finanzamt Steuerbescheide mit solchen Gewinnermittlungen nach § 165 AO erlassen und im Steuerbescheid darauf hinweisen, dass die ...
Für Außenprüfungen des Finanzamts, bei denen die Prüfungsanordnung im Jahr 2025 erlassen wurde, können Unternehmen einen Antrag auf Ausstellung eines Teilabschlussbescheids stellen. Wann das möglich ist, aus welchen Gründen sich das lohnen kann und welche Besonderheiten es rund um einen solchen Teilabschlussbescheid zu beachten gilt – wird in den folgenden Passagen beleuchtet.
Der BFH hatte jüngst wieder einen klassischen Fall aus der Gastro-Branche zu entscheiden. In seinem Urteil hat der BFH klargestellt, dass dem Grunde nach eine Schätzungsbefugnis gegeben ist, wenn ein Kassensystem ...
§ 89 AO sieht Gebühren für verbindliche Auskünfte vor. In Mehr-
personenverhältnissen stellte sich bislang die Frage, ob gegenüber jedem Antragsteller eine eigene Gebühr festzusetzen ist. § 89 Abs.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
Sparen Sie sich mühselige Recherchen: SSP hat die Steueränderungen 2026 übersichtlich zusammengefasst und mit konkreten Tipps und Anwendungsbeispielen für Sie aufbereitet. So starten Sie perfekt vorbereitet ins neue Beratungsjahr.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Bei Betriebsprüfungen des Finanzamts gilt ein kritischer Blick des Prüfers meist den Vertragsverhältnissen zwischen Angehörigen i. S. v. § 15 AO. Denn weichen die vertraglichen Vereinbarungen erheblich von denen zwischen fremden Dritten ab oder besteht das Vertragsverhältnis nur auf dem Papier und es fehlen die entsprechenden Leistungen, kann dem Vertragsverhältnis die steuerliche Wirksamkeit abgesprochen werden.