Ein Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers kann sich als eine Veranstaltung des Arbeitgebers darstellen, die nicht zu Arbeitslohn führt. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige entfallen (BFH 19.11.25, VI R 18/24).
Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche ...
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest.
Ein berufsständisches Versorgungswerk ist nicht verpflichtet, schwerbehinderten Mitgliedern bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine abschlagsfreie Rente zu gewähren bzw. Leistungen zu gewähren, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung bieten würde (OVG Niedersachsen 30.10.25, 8 LA 96/24, Beschluss).
Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler stellen in der neuen AStW-Podcast-Episode wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht vor. Sie berichten über die Reformvorschläge der nördlichen ...
Über Jahrzehnte stand in der Beratung das Modell der klassischen Vor-Ort-Praxis im Fokus. Die Kernfrage der Mandanten an die Berater drehte sich primär um die steuerliche Optimierung etablierter Strukturen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
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In vielen Steuerkanzleien wird bei der KI-Nutzung Potenzial verschenkt. Das IWW-Webinar am 07.07.2026 zeigt Ihnen, wie Sie von der isolierten Nutzung einzelner Tools zu einer sinnvollen Integration in Ihre Prozesse kommen. Mit konkreten Beispielen und direkt nutzbaren Praxis-Impulsen!
Im März war eine Entscheidung des BFH (30.10.25, X R 25/23) bekannt geworden, dass bei der Auszahlung einer Rente im Wege der Kapitalabfindung die Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (Fünftel-Regelung) nicht in Betracht kommt, wenn bereits ein vertragliches Kapitalwahlrecht bestand. Nun ist bekannt geworden, dass zu dieser Frage eine Verfassungsbeschwerde vorliegt: BVerfG 2 BvR 372/26. AKTUALISIERUNG 6.7.26: Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht nur Entscheidung angenommen.