In der neuesten Episode des AStW-Podcasts spricht Dietrich Loll wieder über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Er gibt ein Update zu Konjunktur und Wirtschaftswachstum in Deutschland, zur geplanten Reform bezüglich Kryptowerten und der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen. Außerdem weist er auf ein neues BMF-Schreiben zu Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen hin sowie auf die geplante Anhebung der Alkoholsteuer. Aktuelle Urteile, über die er diese Woche berichtet, befassen ...
Das BSG (5.5.26, B 12 BA 2/24 R) misst den Vorgaben des Fahrlehrerrechts erhebliches Gewicht bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusbeurteilung bei. Sie führen regelmäßig zur Eingliederung des Fahrlehrers in ...
Der BFH (27. 5.26, II B 41/25) bestätigt, dass die für die Steuerbefreiung des selbstgenutzten Familienheims entwickelte Sechsmonatsfrist keine starre Grenze ist. Ob der Erwerber das Familienheim unverzüglich zur ...
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest.
Die Themen Unternehmensnachfolge und Umwandlung sind in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Wer in diesem Bereich tätig ist, muss nicht nur zivilrechtlich und erbschaftsteuerlich „sattelfest“ sein.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (16.2.26, 35-S 7179/62/72-2026/6751) hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Tanzschulkursen nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG konkretisiert. Hintergrund ist die seit dem 1.1.25 stärker unionsrechtlich ausgerichtete Steuerbefreiung für Bildungsleistungen: Unterricht bleibt nur steuerfrei, wenn er tatsächlich Schul-, Hochschul- oder Ausbildungszwecken dient. Typische Freizeitgestaltung und Freizeitsport sind dagegen steuerpflichtig.