Im Jahre 2027 kommen auf Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Minijobbern wesentlich höhere Belastungen zu. Diese ergeben sich zum einen aus dem – bereits verabschiedeten – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und zum anderen aus dem – geplanten – Einkommensteuerreformgesetz 2027.
In der neuen AStW-Podcast-Episode sprechen Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder über aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen Einblick in die Frage zur strafbefreienden ...
Wird eine Beteiligung in eine (gewerblich geprägte) Personengesellschaft eingebracht, obwohl die Beteiligung für die Gesellschaft keinen erkennbaren wirtschaftlichen Nutzen hat, sondern (allein) der Steuerersparnis ...
Können Umsätze aus der Bereitstellung einer digitalen Gesundheitsanwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr 14 Buchst. a S. 1 UStG unterfallen? (Rechtsfrage des anhängigen Verfahrens BFH V R 15/26 zur Vorinstanz FG Sachsen 5.3.26, 8 K 1043/25).
In der neuen AStW-Podcast-Episode präsentieren Dietrich Loll und Steffen Pasler wieder aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen kurzen Zwischenstand zur Lohnsteuerrichtlinie 2027, ...
Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG hat im Veranlagungsverfahren der Arbeitnehmer keine Bindungswirkung. Diesen Grundsatz hat der BFH (9.4.26, VI R 1/24) bestätigt. Der aktuell ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Aktuell hat das FG Köln (26.11.25, 2 K 2116/23) entschieden, dass die Schenkungsteuer im Zusammenhang mit der Übertragung von Grundstücken nicht abziehbar ist. Das heißt, sie führt auch bei der Übernahme von vermieteten Immobilien nicht zu deren Anschaffungskosten. Sie wirkt sich folglich nicht bei der Absetzung für Abnutzung aus.