Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bis 07.06.2026 nicht gelingt. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 11.06.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, ...
Wer ein Fahrtenbuch für den Firmen- oder Dienstwagen führt, muss wichtige Regeln beachten, damit das FA das Fahrtenbuch anerkennt. Dieser Beitrag erklärt zunächst die wichtigsten Regeln, die für eine ...
Der BFH hat zur Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils an einer Projektgesellschaft entschieden. Die Entscheidung ist von hoher praktischer Relevanz für ...
Bildungsträger müssen bis Ende 2026 keine Sozialversicherungsbeiträge für ihre „Honorar-Lehrkräfte“ zahlen, auch wenn deren Tätigkeit nach dem Herrenberg-Urteil des BSG als abhängig einzustufen wäre. Der Gesetzgeber hat eine entsprechende Übergangsregelung in § 127 SGB IV geschaffen. Laut den Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger (GKV-Spitzenverbände, Besprechungsergebnis vom 21.5.25) soll die Regelung nicht anwendbar sein, wenn am Tag des Inkrafttretens (1.3.25) ein Klageverfahren ...
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Ein hohes Preisniveau oder eine (teilweise) Nutzung zur Einkunftserzielung schließen die Einordnung eines beweglichen Wirtschaftsguts als Gegenstand des täglichen Gebrauchs i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
In diesem Beitrag haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.