Der BFH (16.3.22, VIII R 33/18) hat entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird.
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD ...
Die soziale Schutzbedürftigkeit von Ein-Mann-Franchisenehmern beruht nicht auf dem vertriebenen (materiellen oder immateriellen) Produkt, sondern auf der Macht- und Interessenkonstellation des Franchisevertrags (LSG Nordrhein-Westfalen 9.2.22, L 3 R 662/21, Rev. BSG: B 12 R 5/22 R).|
Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztweiterbildung handelt es sich lediglich um eine Zweitausbildung (Weiterbildung). Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums ...
Allein der Umstand, dass die zum Schreiben der Rechnungen eingesetzte Software „Verwaltungsscout-Business Edition – Rechnung und Buchhaltung“ der Firma Scoutsystems Software ausweislich der Programmbeschreibung ...
Das GrEStG-Änderungsgesetz enthält so manche Fallstricke, die für Sie und Ihre Mandanten zu bösen Überraschungen führen können. Um das zu vermeiden, hat GStB die wichtigsten Regelungen zusammengefasst – inklusive zahlreicher Praxisbeispiele und Gestaltungstipps für die rechtssichere Beratung.
24. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 30.09.2022
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Ob Umwandlung, Veräußerung oder Schenkung: Bei der Gestaltung von Betriebsübergaben kann viel schiefgehen! Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen anhand von vier ertragsteuerlichen Musterfällen, wo typische Risiken liegen und wie Sie diese vermeiden.
Eine Gemeinde (ein staatlich anerkannter heilklimatischer Luftkurort) hatte im Rahmen der Umsatzsteuererklärungen die Kurtaxe als Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit (Kurbetrieb) angesehen und begehrte den Vorsteuerabzug aus allen Eingangsleistungen, die mit dem Fremdenverkehr zusammenhingen. Der Betriebsprüfer nahm aber umfangreiche Kürzungen bei der geltend gemachten Vorsteuer vor. Der BFH legte in diesem Zusammenhang dem EuGH zwei Fragen zur Vorabentscheidung vor (BFH 15.12.21, XI R 30/19).