Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland zum 07.06.2026 nicht gelungen ist. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 16.09.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto ...
Der Übungsleiterfreibetrag ist zum 1.1.26 von 3.000 EUR auf 3.300 EUR angehoben worden (§ 3 Nr. 26 EStG). Bald werden auch die steuerfreien Mindestbeträge für kommunale Ehrenamtsträger in den ...
In diesem Sommerspecial des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über die rechtliche Aufarbeitung der Corona-Subventionen. Während das Thema für viele bereits in den Hintergrund gerückt ist, ...
Eine Personengesellschaft darf keine Vorsteuer aus Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen ziehen (FG Baden-Württemberg 11.3.26, 14 K 1829/23 Rev. BFH V R 13/26).
Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer ...
Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben Updates zu den geplanten Reformen im Steuer- und ...
Betriebsveräußerung und -aufgabe optimal gestalten
Die Gestaltung von Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben ist alles andere als trivial. Mit der Sonderausgabe von GStB Gestaltende Steuerberatung haben Sie das Rüstzeug für eine souveräne Beratung. Profitieren Sie von aktuellen Strategien, konkreten Handlungsanleitungen und Praxisbeispielen.
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
Ein Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers kann sich als eine Veranstaltung des Arbeitgebers darstellen, die nicht zu Arbeitslohn führt. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers anteilig auf den Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber eingeladene Familienangehörige entfallen (BFH 19.11.25, VI R 18/24).