Die aktuelle Episode des AStW-Podcast mit Dietrich Loll und Steffen Pasler fasst wieder die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht zusammen. Die beiden sprechen u. a. über die Abmeldepflicht beim Wehrdienst, die Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2025, die Corona-Soforthilfe in Hessen und über geplante Änderungen des AGG. Passend dazu findet sich in der Rechtsprechung aus dieser Woche ein Urteil vom BAG wieder, das über die Entschädigung einer konfessionslosen Bewerberin, die ...
Das OLG Hamm (8.1.26, 2 U 54/24) hat entschieden, dass die gegenseitigen Leistungspflichten aus einem Praxiskaufvertrag entfallen können, wenn sich das Nachbesetzungsverfahren über Jahre verzögert und der vereinbarte ...
Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben einen Überblick über verschiedene Gesetzesentwürfe und ...
Das FG Düsseldorf (31.3.26, 10 K 48/25 E, G; NZB BFH X B 40/26) verneint im Fall eines jungen Profifußballers eine gewerbliche Tätigkeit aus einem Ausrüster‑ und Werbevertrag und ordnet die Einnahmen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG ein. Das FG hebt den Gewerbesteuermessbescheid ersatzlos auf; im Übrigen bleibt es bei der einkommensteuerlichen Erfassung der Zahlungen als sonstige Einkünfte. Eine begehrte Abschreibung auf den Teilwert des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts lehnt das ...
In der neuesten Episode des AStW-Podcasts sprechen Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie geben ein Update zur Umsetzung der ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Überlässt eine Kapitalgesellschaft ihrem (alleinigen) Gesellschafter-Geschäftsführer ein betriebliches Fahrzeug zur Nutzung, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug von dem Gesellschafter-Geschäftsführer tatsächlich auch für private Fahrten genutzt wird. Dies gilt – für die Körperschaftsteuer und die Frage einer verdeckten Gewinnausschüttung – auch bei einem Privatnutzungsverbot. Sofern ein solches Privatnutzungsverbot lohnsteuerlich beachtet wird, gilt dies nicht für die ...