Der Übungsleiterfreibetrag ist zum 1.1.26 von 3.000 EUR auf 3.300 EUR angehoben worden (§ 3 Nr. 26 EStG). Bald werden auch die steuerfreien Mindestbeträge für kommunale Ehrenamtsträger in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) angepasst. Das heißt, dass ehrenamtliche Bürgermeister, Mitglieder kommunaler Vertretungen, Kreistagsmitglieder, Ortsvorsteher sowie weitere kommunale Ehrenamtsträger – mindestens – 3.300 EUR im Jahr bzw. 275 EUR an steuerfreien Aufwandsentschädigungen erhalten können.
In diesem Sommerspecial des AStW-Podcasts informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über die rechtliche Aufarbeitung der Corona-Subventionen. Während das Thema für viele bereits in den Hintergrund gerückt ist, ...
Eine Personengesellschaft darf keine Vorsteuer aus Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen ziehen (FG Baden-Württemberg 11.3.26, 14 K 1829/23 Rev. BFH V R 13/26).
Bei Betriebs- und Sozialversicherungsprüfungen ist das Thema der Sozialversicherungspflicht bei bestimmten Berufs- und Personengruppen immer ein Thema. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das schnell teuer werden und bei der SV-Prüfung zu hohen Nachzahlungen führen. Im IWW-Webinar zur Sozialversicherungspflicht von bestimmten Berufs- und Personengruppen bringt Sie Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky am 21.09.2026 in punkto Sozialversicherungspflicht auf den aktuellen Stand – so lassen sich ...
Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben Updates zu den geplanten Reformen im Steuer- und ...
Ein Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers kann sich als eine Veranstaltung des Arbeitgebers darstellen, die nicht zu Arbeitslohn führt. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen des Arbeitgebers ...
Die AStW-Sonderausgabe fasst die neuen Richtlinien der Elektroautoförderung 2026 kompakt und leicht verständlich zusammen. Sie verdeutlicht die Antragsvoraussetzungen, diskutiert Sonderfälle und weist auf mögliche Fallstricke hin. Damit verfügen Sie über eine solide Grundlage für Mandantenberatung.
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Ob Rechtsanwalt oder Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Verein, Architekt oder Arzt: Für viele Berufs- und Personengruppen gelten spezielle Regeln bei der Sozialversicherungspflicht. Werden hier handwerkliche Fehler gemacht, kann das in der Betriebs- oder Sozialversicherungsprüfung schnell teuer werden. Das IWW-Webinar am 21.09.2026 sensibilisiert Sie für genau diese Besonderheiten und zeigt, wie Sie Fehler vermeiden. Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky stellt Ihnen die einzelnen Berufs- und ...