Ab dem 1.1.2028 soll nach § 44c SGB V die Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden. Beschäftigte mit einer nicht nur geringfügigen Erkrankung und voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit können dann – bei ärztlicher Feststellung und Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber – in einem Umfang von 25 %,
50 % oder 75 % ihrer regelmäßigen Arbeitszeit tätig bleiben.
Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und ein neuer freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden am 21.9.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Rechtliche Berater müssen ihren Mandanten auf eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens stets hinweisen, wenn sich dadurch die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage ändert.
Übermittelt eine prozessbevollmächtigte Berufsausübungsgesellschaft ein nicht-qualifiziert elektronisch signiertes Dokument über ein Gesellschaftspostfach, ist eine Identität zwischen dem einfach signierenden Steuerberater und dem den Sendevorgang über das Gesellschaftspostfach veranlassenden Steuerberater nicht erforderlich. Dies rechtfertigt sich aus der Vergleichbarkeit der nicht personengebundenen Übermittlungswege mittels eines Gesellschaftspostfachs und eines besonderen elektronischen ...
Ziel der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Richtlinie – „Richtlinie [EU] 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.2.2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich ...
Der Käufer eines Kraftfahrzeugs darf die Annahme und Zahlung verweigern, solange der Verkäufer nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II übergibt. Er gerät insbesondere nicht in Annahmeverzug. Zu dem Schluss ist das ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Eine steuerliche Außenprüfung darf auch für Steuerjahre angeordnet werden, für die bereits Festsetzungsverjährung eingetreten zu sein scheint, wenn sich die Frage der Verjährung erst nach Klärung des Sachverhalts durch die Prüfung verlässlich beantworten lässt. Das sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, stellt der BFH klar und weist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil zurück.