Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, ...
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB), nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der ...
Ab dem 1.1.2028 soll nach § 44c SGB V die Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden. Beschäftigte mit einer nicht nur geringfügigen Erkrankung und voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit können ...
Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und ein neuer freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden am 21.9.2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die überarbeiteten ESRS sind grundsätzlich für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2026 beginnen.
Rechtliche Berater müssen ihren Mandanten auf eine Verschlechterung der Erfolgsaussichten eines Verfahrens stets hinweisen, wenn sich dadurch die rechtliche oder tatsächliche Ausgangslage ändert.
Übermittelt eine prozessbevollmächtigte Berufsausübungsgesellschaft ein nicht-qualifiziert elektronisch signiertes Dokument über ein Gesellschaftspostfach, ist eine Identität zwischen dem einfach signierenden ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Ziel der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers Richtlinie – „Richtlinie [EU] 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.2.2024 zur Änderung der Richtlinien 2005/29/EG und 2011/83/EU hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“) ist es, Greenwashing zu verhindern und die Unternehmenskommunikation im Kontext insbesondere ökologischer Nachhaltigkeit stärker zu regulieren. Ziel ist der ...