Die zu aktivierenden Anschaffungskosten von aufgrund einer 10 Jahre zuvor erworbenen Option angeschaffter Aktien sind anhand des Basispreises der Aktien zuzüglich des aktuellen Buchwertes der damit wegfallenden Option zu ermitteln. Wurde zwischenzeitlich eine Teilwertabschreibung vorgenommen und sind dadurch die ursprünglichen Anschaffungskosten der für den Erwerb eingesetzten Option höher, gehören diese nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht zu den Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Aktien
Bei einer Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung eines Portfolios aus Edelmetallen, Rohstoffen und Wertpapieren ist, sind Goldbestände als Umlaufvermögen anzusehen.
Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber erbringt und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, haben keinen Darlehenscharakter, ...
Die Klägerin ist im Landschaftsbau tätig. In ihrer Bilanz hatte sie eine Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von Betriebsgrundstücken gebildet, die als Deponie für Grünabfälle, Kompost, Sand und Erde dienen. Die Rückstellung hatte die Klägerin zum 31. Dezember 2002 mit einem in der Höhe unstreitigen Wert angesetzt und führte diesen Wert auch in der Bilanz zum 31. Dezember 2008 unverändert fort. Nachdem die Betriebsgenehmigung für die Deponie bis 1. Juli 2017 verlängert worden war, vertrat ...
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze ...
Das Niedersächsische Finanzgerichts hat aktuell entschieden, dass die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
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