Die zu aktivierenden Anschaffungskosten von aufgrund einer 10 Jahre zuvor erworbenen Option angeschaffter Aktien sind anhand des Basispreises der Aktien zuzüglich des aktuellen Buchwertes der damit wegfallenden Option zu ermitteln. Wurde zwischenzeitlich eine Teilwertabschreibung vorgenommen und sind dadurch die ursprünglichen Anschaffungskosten der für den Erwerb eingesetzten Option höher, gehören diese nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht zu den Anschaffungsnebenkosten der erworbenen Aktien
Bei einer Gesellschaft, deren Gesellschaftszweck der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung eines Portfolios aus Edelmetallen, Rohstoffen und Wertpapieren ist, sind Goldbestände als Umlaufvermögen anzusehen.
Nicht rückzahlbare Zahlungen, die ein Verlag zum Zweck der Vorfinanzierung erwarteter GEMA-Zahlungen an den Urheber erbringt und die mit den Ausschüttungen der GEMA zu verrechnen sind, haben keinen Darlehenscharakter, ...
Die Klägerin ist im Landschaftsbau tätig. In ihrer Bilanz hatte sie eine Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von Betriebsgrundstücken gebildet, die als Deponie für Grünabfälle, Kompost, Sand und Erde dienen. Die Rückstellung hatte die Klägerin zum 31. Dezember 2002 mit einem in der Höhe unstreitigen Wert angesetzt und führte diesen Wert auch in der Bilanz zum 31. Dezember 2008 unverändert fort. Nachdem die Betriebsgenehmigung für die Deponie bis 1. Juli 2017 verlängert worden war, vertrat ...
Nutzen mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 EUR personenbezogen anzuwenden, sodass jeder von ihnen seine Aufwendungen hierfür bis zu dieser Obergrenze ...
Das Niedersächsische Finanzgerichts hat aktuell entschieden, dass die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Die Themen Unternehmensnachfolge und Umwandlung sind in der Praxis untrennbar miteinander verbunden. Die IWW-Webinare am 09.10. und 23.10.2026 vermitteln Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Gestaltung und zeigen, wie Sie eine kreative Lösung für Ihre konkrete Konstellation finden.
Immer wieder bleiben Buchungsfehler im Unternehmen unerkannt und werden erst in der Betriebsprüfung aufgedeckt. Das IWW-Webinar am 14.10.2026 zeigt, wo die typischen Fehlerquellen liegen und wie Unternehmen und ihre Berater Nachzahlungen vermeiden.