Wechselt lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrags, führt dies beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Voraussetzung ist jedoch, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. So ein aktuelles Urteil des BFH.
Der Eintritt eines Vermögensverfalls ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann zu vermuten, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten nicht in Deutschland, ...
Der Begriff des Verschuldens i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen in gleicher Weise auszulegen wie bei schriftlich gefertigten Erklärungen. Das schlichte Vergessen des ...
In der praktischen Steuerberatung erlebt man in den letzten Jahren bei der Durchführung von Außenprüfungen, aber auch bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, insbesondere bei Kleinst- und Kleinunternehmen, eine rege Prüfungstätigkeit der Finanzbehörden. Insbesondere solche Branchen wie Friseure, Hotels und Gaststätten, Taxi- und Einzelhandelsunternehmen werden nahezu anschlussgeprüft. Damit diese Prüfungen reibungslos und ohne Beanstandungen erfolgen, gibt es einiges zu beachten.
Der Aristokrat ist laut Duden ein Angehöriger der Aristokratie, ein Adliger, ein Mensch von vornehmer Gesinnung und kultivierter Lebensart. Der folgende Beitrag zeigt, was man unter Dividenden-Aristokraten versteht und ...
Der Unternehmer ist nur dann durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in seinem Vertrauen geschützt, wenn er nicht über gegenteilige bessere Erkenntnisse verfügt oder hätte verfügen können oder müssen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
Sparen Sie sich mühselige Recherchen: SSP hat die Steueränderungen 2026 übersichtlich zusammengefasst und mit konkreten Tipps und Anwendungsbeispielen für Sie aufbereitet. So starten Sie perfekt vorbereitet ins neue Beratungsjahr.