Die Verwaltung hat das Muster der Umsatzsteuererklärung 2016 mit BMF-Schreiben vom 30.9.2016 (BStBI I, 1046) bekannt gegeben. Neu ist, dass in der Anlage UR „Umsätze im Rahmen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung“ in der Zeile 56 bei der KZ 211 einzutragen sind.
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ist der Leistungsort nach den EU-Vorgaben dort, wo das Grundstück gelegen ist (Art. 47 MwStSystRL). Seit dem 1.1.2017 ergänzen die Art. 13b und 31a MwStDVO ...
Bei der Bestimmung der Drei-Objekt-Grenze sind Grundstücke, die aneinander grenzen und selbstständig veräußerbar und nutzbar sind, grundsätzlich als jeweils eigenes Objekt zu behandeln.
Ein Leasingobjekt wird dem Leasingnehmer zugerechnet, wenn er den Leasinggeber für die gewöhnliche Nutzungsdauer und bis zum gewöhnlichen Ablauf des Sale-and-Lease-back-Geschäfts von der Einwirkung auf das Leasingobjekt ausschließen kann und die Vertragsumstände darauf schließen lassen, dass der Leasinggeber bei Vertragsende sein „Andienungsrecht“ nutzt, sodass der Leasingnehmer das Objekt zu dem vorab vereinbarten Kaufpreis zurücknehmen muss.
Der Veräußerungsgewinn aus einer Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen führt nicht allein deshalb zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, weil die sogenannte „Managementbeteiligung“ von einem ...
Für die Lieferortbestimmung ist § 3 Abs. 6 UStG die eigentliche Grundvorschrift. Für den Fall der Versendung muss nach dieser Bestimmung der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Die OFD Frankfurt stellt mit Blick auf die Organschaft die innerbehördlichen Verfahrensabläufe (Informationsaustausch der beteiligten Entscheidungsträger) und Folgen der neuen Rechtsprechung vor.