Die Herstellung und Verteilung von gemeindlichen Amtsblättern durch einen Verlag gegen das von der jeweiligen Gemeinde vertraglich gewährte Recht, darin Anzeigen zu drucken, unterliegt als tauschähnlicher Umsatz der ...
Die von § 59 S. 2 UStDV genannten Ansässigkeitskriterien sind richtlinienkonform auszulegen, sodass es für die Bestimmung der Ansässigkeit eines Unternehmers nach § 59 S. 2 UStDV insbesondere nicht auf den statutarischen Sitz einer Gesellschaft i. S. d. § 11 AO, sondern auf den Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit ankommt, der dem Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung entspricht (Anschluss an die Rechtsprechung des BFH). Ein im Inland betriebener IT-Server ohne eigene personelle Ausstattung ...
Die Finanzbehörde Hamburg nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mehrzweck-Gutscheinen bei im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten.
Das LfSt Niedersachsen positioniert sich zur Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfängers bei Straßenbaulasttätigkeiten der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund unter Einbindung ...
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Das FinMin Schleswig-Holstein nimmt Stellung zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Integrationskurse oder berufsbezogene Deutschsprachförderungen und zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach Abschn. 4.21.7 Abs. 5 UStAE.