Darf einem Unternehmer der Vorsteuerabzug aus einer Eingangsrechnung allein deshalb versagt werden, weil der leistende Unternehmer, der sich im Stadium der Umbenennung befindet, in der Rechnung schon seinen neuen, zukünftigen – und nicht seinen bisherigen, im Leistungs- und Rechnungsstellungszeitpunkt noch gültigen – Namen angegeben hat? Der BFH hat beschlossen, diese Frage in einem Revisionsverfahren zu klären.
Die Herstellung und Verteilung von gemeindlichen Amtsblättern durch einen Verlag gegen das von der jeweiligen Gemeinde vertraglich gewährte Recht, darin Anzeigen zu drucken, unterliegt als tauschähnlicher Umsatz der ...
Die von § 59 S. 2 UStDV genannten Ansässigkeitskriterien sind richtlinienkonform auszulegen, sodass es für die Bestimmung der Ansässigkeit eines Unternehmers nach § 59 S. 2 UStDV insbesondere nicht auf den ...
Die Finanzbehörde Hamburg nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mehrzweck-Gutscheinen bei im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Das LfSt Niedersachsen positioniert sich zur Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfängers bei Straßenbaulasttätigkeiten der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund unter Einbindung Dritter.