Ein weiterer Schritt in Richtung Rechtssicherheit beim E-Charging ist nun getan: Nachdem der EuGH im letzten Jahr den Ladevorgang als Lieferung eingeordnet hat, bestätigt der EuGH nun eine Lieferkette im Drei-Personen-Verhältnis.
Die Lieferung von kalter Nahwärme über ein Kaltwärmenetz ist nicht durch die befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes im Zeitraum vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 begünstigt.
Verneint das FG die Anwendung einer Steuerbefreiung, die gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führt, muss es zur Vermeidung eines Verstoßes gegen die gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO bestehende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung der Frage einer weitergehenden Gewährung des Vorsteuerabzugs nachgehen.
Der Entwurf des JStG 2024 und die in den Medien verbreiteten Meldungen dazu verunsichern viele Steuerzahler. Es geht um die Anpassung der Regelung zur umsatzsteuerlichen Ist-Versteuerung.
Nach § 12 Abs. 3 UStG unterliegt seit 2023 nicht nur die Lieferung bestimmter Photovoltaikanlagen umsatzsteuerlich dem sogenannten Nullsteuersatz. Dieser Nullsteuersatz greift auch bei der Lieferung wesentlicher ...
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