Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den ein Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Damit sind die Zuordnung eines solchen Gegenstands zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen und der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Da diese Einschränkung von den Artikeln 169 und 168a MwStSystRL abweicht, beantragt Deutschland regelmäßig die Ermächtigung des Rates, diese ...
Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs erfüllt.
Einer aktuellen Verfügung des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern können Antworten auf verschiedene Praxisfragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von E-Fahrzeugen und ...
Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird. Diesbezügliche Abrechnungsfehler sind nach ...
11 Checklisten für Steuererklärung und Jahresabschluss
Bearbeiten Sie die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse 2022 schnell, sicher und ohne Stress! Mit den praktischen Checklisten von MBP Mandat im Blickpunkt haben Sie alle Anforderungen und aktuellen Neuerungen im Blick und können die relevanten Punkte Schritt für Schritt abhaken.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 16.06.2023 findet der 17. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Steuerprofis suchen keine Jobs, sie finden sie auf TaxTalents!
Alle genießen die Ostertage und verbringen ein paar gemütliche Tage zu Hause – nur Sie sitzen im Büro und suchen statt Eiern Talente für Ihre Kanzlei? Das muss nicht sein! Holen Sie sich über eine Anzeige auf TaxTalents – dem neuen Stellenmarkt des IWW – qualifizierte Verstärkung in Ihre Kanzlei. Sie haben Interesse und möchten sich informieren?
Eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung, die im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt, liegt nicht vor, wenn bei Wettumsätzen auf eine Zweitlotterie insbesondere Spielergebnisse nicht eigenständig über Computersysteme, sondern manuell durch menschliche Arbeitskraft in das System eingepflegt werden.