Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive IWW-Webinar hilft Ihnen, ...
Auch in dieser Woche hat Dietrich Loll wieder viel Wissenswertes aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht mitgebracht. Die EU führt neue Regeln für E-Commerce und Zoll ein, die Finanzministerkonferenz hat sich für die ...
Das FinMin Schleswig-Holstein nimmt Stellung zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG für Integrationskurse oder berufsbezogene Deutschsprachförderungen und zur Anwendung des ...
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, warum das BFH-Urteil vom 16.3.2023 (V R 14/21), nach dem eine Personengesellschaft umsatzsteuerlich eine Organgesellschaft darstellen kann, noch nicht im BStBl II ...
In der neuesten Episode des AStW-Podcasts spricht Dietrich Loll wieder über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Er gibt ein Update zu Konjunktur und Wirtschaftswachstum in Deutschland, zur geplanten ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Dokumentationspflichten: Diese Verstöße kosten viel Geld
Ob Bewirtungsaufwendungen, das häusliche Arbeitszimmer oder das Fahrtenbuch: Immer wieder sind es dieselben Fehlerquellen, die zu Nachzahlungen in der Betriebsprüfung führen. MBP Mandat im Blickpunkt zeigt, wie Sie Risiken erkennen und Verstöße vermeiden.
Eine steuerliche Außenprüfung darf auch für Steuerjahre angeordnet werden, für die bereits Festsetzungsverjährung eingetreten zu sein scheint, wenn sich die Frage der Verjährung erst nach Klärung des Sachverhalts durch die Prüfung verlässlich beantworten lässt. Das sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, stellt der BFH klar und weist eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil zurück.