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  • · Fachbeitrag · Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG

    Schnellüberblick über die momentane Auffassung der Finanzverwaltung

    Obwohl es die Regelung zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG bereits seit Jahrzehnten gibt, bestehen in der Praxis immer noch Unsicherheiten. Das mag mit den vielen Urteilen zusammenhängen, die die FGe und der BFH gefällt haben. Viele Fragen scheinen aber nach wie vor ungeklärt. Hier ein Schnellüberblick, welche Auffassung die Finanzverwaltung zu bestimmten Finanzierungsanteilen vertritt.

     

    Zinsen auf Depotverbindlichkeiten

    Fraglich war bislang, ob die Zinsen auf Depotverbindlichkeiten bei Rückdeckungsunternehmen aus in Rückdeckung gegebenem Versicherungsgeschäft nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen sind.

     

    • Auffassung der Finanzverwaltung

    Es erfolgt eine Hinzurechnung.