In Betriebsprüfungen werden immer häufiger Feststellungen zu
§ 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG getroffen. Das verdeutlichen die zahlreichen Urteile und die beim BFH noch anhängigen Revisionsverfahren zu dieser Thematik. Ein aktuelles Urteil, das in der Beratungspraxis unbedingt beachtet werden sollte, befasst sich mit der Frage, ob Konfusionsgewinne zu einer außerbilanzmäßigen „Abrechnung“ führen können. Die Antwort gleich vorab: leider nein.
Ein scheinbar einfach gelagerter Fall zur verdeckten Gewinnausschüttung im Rahmen einer Dreieckskonstellation beschäftigt die Gerichte und dürfte auch in laufenden Betriebsprüfungen hohe Wellen schlagen.
Das LfSt Bayern ordnet die Aufwendungen zur Finanzierung der privaten Lebensführung der Mitglieder von Familiengenossenschaften körperschaftsteuerlich und umsatzsteuerlich ein.
Die Anerkennung einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft i. S. d. § 14 KStG setzt u. a. nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG voraus, dass ein Gewinnabführungsvertrag (GAV) i. S. d. § 291 Abs. 1 AktG auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt wird. Der BFH konkretisiert mit dieser Entscheidung einen zentralen Unsicherheitsfaktor der Organschaftspraxis. Ein Gewinnabführungsvertrag muss nicht nur bestehen, sondern während ...
Der BFH stellt klar, dass die eingeschränkte lohnsteuerrechtliche Rechtsprechung zum Anscheinsbeweis nicht auf Gesellschafter-Geschäftsführerfälle übertragen werden kann. Im Bereich der verdeckten ...
Der BFH bestätigt seine bisherige Linie zur unechten Realteilung und stärkt damit die Möglichkeit einer Buchwertfortführung beim Ausscheiden einzelner Mitunternehmer gegen Sachwertabfindung. Die Entscheidung fällt ...
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Die Finanzämter prüfen i. d. R. alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllen. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat mit einer Pressemitteilung vom 10.4.2026 zahlreiche Infos zur Überprüfung der Steuervergünstigung für Vereine veröffentlicht.