Die Finanzämter prüfen i. d. R. alle drei Jahre, ob Vereine und andere Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in der zurückliegenden Zeit mit ihren Tätigkeiten die Voraussetzungen für die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer erfüllen. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz hat mit einer Pressemitteilung vom 10.4.2026 zahlreiche Infos zur Überprüfung der Steuervergünstigung für Vereine veröffentlicht.
Liegt bei einer Kapitalgesellschaft eine verdeckte Einlage vor, gilt nach § 8 Abs. 3 S. 3 KStG der Grundsatz, dass verdeckte Einlagen das Einkommen der Kapitalgesellschaft nicht erhöhen dürfen. Dieser Grundsatz ...
Nach § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 1 S. 1 EStG sind negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, bis zu einem Betrag von 1 Mio.
Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen werden grundsätzlich vom Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst. Eine saldierende Berücksichtigung gegenläufiger Sicherungserträge findet nicht statt. Seit dem 1.1.2022 (Inkrafttreten des KöMoG,
BGBl I 21, 2025) gelten Währungskursverluste jedoch nicht mehr als Gewinnminderungen i. S. d. Sätze 4 und 5, sodass das Abzugsverbot insoweit nicht greift, § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG. Der sog. Gegenbeweis bleibt bis 2021 auf Fälle beschränkt, in ...
Streitig war, ob eine nationale Regelung, die vorsieht, dass mehr als 5 % der Dividenden, die Finanzintermediäre als Muttergesellschaften von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften ...
Bei Betriebsprüfungen im Konzernbereich kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen, wenn es um Fremdwährungsverluste im Zusammenhang mit einem Darlehen oder einer darlehensähnlichen Forderung geht.
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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Eine Organschaft muss i. d. R. für eine Mindestzeit (mindestens fünf Jahre) vereinbart werden, damit sie steuerlich anerkannt wird. Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i. S. d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen ...