Bezahlt der Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups für leitendes Personal, wurde bisher in der Regel unterstellt, dass diese Zahlung aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgte, sodass kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vorlag. In den Lohnsteuerhinweisen 2026 wurde nun jedoch beinahe unbemerkt der Hinweis auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 1982 gestrichen. Und diese Streichung hat lohnsteuerliche Auswirkungen für Vorsorgeuntersuchungen und Check-ups.
Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gegen Versorgungsleistungen übertragen, ist strittig, ob der Mietwert der Altenteilerwohnung als Sonderausgaben abgezogen werden darf. Hier muss jetzt der BFH ...
Bei betrieblichen (Hybrid-)Elektrofahrzeugen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen ...
Das FG Münster hat entschieden, dass der Steuerpflichtige die Feststellungslast dafür trägt, ob eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 S. 1 EStG erfolgswirksam oder erfolgsneutral vorzunehmen ist, wenn sich die maßgeblichen Umstände nicht mehr aufklären lassen.
Es ist bei Erwerb einer fast 50 Jahre alten, modernisierungsbedürftigen Betriebshalle mit Remise nicht zu beanstanden, wenn der Gutachter die Restnutzungsdauer zum Erwerbszeitpunkt in Anlehnung an die ...
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Der Begriff der forstwirtschaftlich genutzten Fläche gemäß § 51 EStDV ist mit dem Begriff der forstwirtschaftlichen Nutzung i. S. d. § 234 Abs. 1 Nr. 1 b) BewG gleichzusetzen.