Die verbilligte Vermietung hat nicht nur bei der Vermietung im Privatvermögen i. S. d. § 21 Abs. 2 EStG steuerliche Bedeutung. Sie kann ebenso bei der Vermietung von Betriebsvermögen sowie bei der Vermietung an ...
Bei einer Betriebsprüfung des Finanzamts kann es bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder bei einer Personengesellschaft, die hauptsächlich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, zu einer ...
Bei Verlusten, die durch Straftaten verursacht werden, muss objektiv zweifelsfrei feststehen, dass das auslösende Moment für die infrage stehende Wertabgabe im betrieblichen und nicht im privaten Bereich liegt.
Leisten Eltern für den Schulbesuch ihres Kindes Zahlungen an einen Förderverein, die dieser an den Schulträger weiterleitet, handelt es sich um Schulgeld i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG, wenn die Aufwendungen ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Pauschale Beihilfezahlungen des Landes Berlin an einen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Ruhestandsbeamten nach § 76 Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes Berlin (LBG Bln) sind nach § 3 Nr. 62 S. 1 EStG steuerfrei. Sie stehen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG und mindern daher die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.