Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nicht vor, wenn der Unternehmer mehrere Teile eines von ihm betriebenen Solarparks an jeweils einzelne Erwerber veräußert und auch nach der Übertragung dieser Teilanlagen seine wirtschaftliche Tätigkeit fortführt, indem er den dort erzeugten Strom – wie zuvor – als „Anlagenbetreiber“ in das Netz einspeist und hierfür unverändert die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehene Vergütung vereinnahmt.
Der Vorsteuerabzug ist von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der ...
Der Vorsteuerabzug ist von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der ...
Die Vorschriften der MwStSystRL sowie die Grundsätze der Neutralität der Mehrwertsteuer und der Verhältnismäßigkeit stehen einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein Unternehmer sein Recht auf Vorsteuerabzug in einer Steuererklärung für den Zeitraum, in dem er die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Abzugsrechts erfüllt hat, nicht ausüben kann, wenn er in diesem Zeitraum die entsprechende Rechnung nicht erhalten hat, und zwar auch dann nicht, wenn sie ihm vor Abgabe der ...
Eine aktuelle Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur Vorverlagerung des Vorsteuerabzugs (11.2.26, T-689/24) hat weitreichende Konsequenzen für die Unternehmenspraxis und die ...
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 20.1.2026 (III C 2 – S 7106/00069/003/117) eine wichtige Klarstellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter ...
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