Das LfSt Bayern positioniert sich zur steuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11.2.2026 (T 689/24, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej) ist zu überprüfen (EuGH 26.3.26, C-167/26 RX).
Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen ist keine steuerfreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 23.11.20).
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 11.2.2026
(T 689/24, Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej) ist zu überprüfen (EuGH-Entscheidung der Überprüfungskammer vom 26.3.2026).
Verkauft ein Unternehmer für sein Warensortiment oder für seine Dienstleistungen an einen Vermittler einen Mehrzweckgutschein, kann auch ohne Vereinbarung einer Vergütung beim Vermittler Umsatzsteuer anfallen.
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§ 25 UStG gilt nur bei der Inanspruchnahme von Reisevorleistungen durch den Unternehmer, nicht jedoch, soweit dieser Reiseleistungen durch den Einsatz eigener Mittel (Eigenleistungen) – z. B. eigene Beförderungsmittel, eigenes Hotel, Betreuung durch angestellte Reiseleiter – erbringt. Die OFD Baden-Württemberg gibt Praxisbeispiele für die regelmäßig erforderliche Aufteilung des Reiseerlöses nach Eigenleistungen und Reisevorleistungen (OFD Baden-Württemberg, Verfügung vom 14.8.25, S 7419 Karte 1).