Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, welche Grundsätze beim Vorsteuerabzug zu beachten sind, wenn ein Kleinunternehmer zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung wechselt oder umgekehrt. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Beratungsansätze.
Das Steueränderungsgesetz 2005 vom 22.12.2025 (BGBl I Nr. 363 vom 23.12.25) hat auch zu Änderungen des UStG geführt. Die Änderungen sind dieses Mal überschaubar – wie das Gesetz insgesamt.
Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft muss der Liefergegenstand physisch nicht zwingend zum letzten Abnehmer gelangen. Vielmehr darf der letzte Abnehmer den Liefergegenstand als Zwischenhändler eines ...
Es kommt derzeit zu einer doppelten Umsatzsteuerbelastung des Mandanten, wenn dieser in Deutschland ein Neufahrzeug erworben und auch angemeldet hat und im Anschluss mit dem Fahrzeug nach Österreich zieht ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
§ 4 Nr. 18 UStG normiert die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Etwaige Gewinne, die trotzdem anfallen, dürfen nicht verteilt, sondern müssen zur Erhaltung oder Verbesserung der durch die Einrichtung erbrachten Leistungen verwendet werden. Für in anderen Nummern des § 4 ...