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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne Betrieb gewerblicher Art als Kleinunternehmer

    Das LfSt Bayern positioniert sich zur steuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerliche Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen.

     

    Mit Einführung von § 2b UStG wird die Unternehmereigenschaft vom Begriff des Betriebs gewerblicher Art in § 4 KStG entkoppelt. Dadurch weitet sich die Unternehmereigenschaft aus. Es wurde gefragt, ob sich juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ab Anwendung von § 2b UStG steuerlich erfassen lassen müssen, sofern

    • für Zwecke der Körperschaftsteuer kein BgA begründet und
     

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