· Fachbeitrag · Umsatzsteuerliche Besonderheiten
Umsatzsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen
Die OFD Baden-Württemberg präzisiert und erweitert die Ausführungen des UStAE zu Biogasanlagen. |
Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Biogasanlagen gilt – ergänzend zu Abschn. 2.5 Abs. 12 ff. UStAE – Folgendes:
Biogas- und Energieerzeugung durch pauschalierende Landwirte zur Verwendung im landwirtschaftlichen Betrieb
Wird die im Rahmen einer Biogasanlage aus Biomasse erzeugte Energie (Strom und Wärme) insgesamt im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet und geht sie ausschließlich in Umsätze ein, die der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG unterliegen, ist ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Anlage sowie aus den laufenden Kosten nicht zulässig (§ 24 Abs. 1 Satz 4 UStG).
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