Arbeitgeber zahlen gerade leitenden Angestellten und Gesellschafter-Geschäftsführern häufig Tantiemen. Doch wann fließen sie zu? Die Frage ist nicht immer leicht zu beantworten; zumal viele Vereinbarungen unterschiedliche Regelungen beinhalten. Kein Wunder also, dass sich der BFH regelmäßig mit dem Zuflusszeitpunkt beschäftigen muss. Erst kürzlich war es wieder so weit. Grund und Anlass genug für SSP, die BFH-Grundsätze zu erläutern und sein jüngstes „Tantieme-Urteil“ zu beleuchten.
Hat sich durch das „neue“ steuerliche Reisekostenrecht nur der Begriff „Arbeitsstätte“ geändert oder auch der Begriff „Betriebsstätte“? Mit dieser Frage, die Einfluss auf die Höhe der Absetzbarkeit von ...
Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können dafür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Das hat der BFH entschieden.
Ein Steuerzahler, der eine pauschale Aufwandsentschädigung – wie z. B. die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG – für Tätigkeiten erhält, die zu einem Teil steuerbegünstigt und zu einem anderen Teil nicht steuerbegünstigt sind, kann für die Aufwandsentschädigung dennoch den vollen Freibetrag nutzen, der für die steuerbegünstigte Tätigkeit gewährt wird. Er muss nicht aufteilen. Diese steuerzahlerfreundliche Auffassung des FG Berlin-Brandenburg hat nun der BFH im Revisionsverfahren bestätigt.
Das Wesen der Modernisierung besteht darin, dem Gebäude den zeitgemäßen Stand wiederzugeben, den es durch technischen Fortschritt und Veränderung der Umweltanforderungen verloren hat. Wird eine Notentwässerung ...
Ein Unternehmen kann für Arbeitnehmer, denen es eine Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Zahlung von 70 Prozent des Gehalts in Aussicht stellt, für die auf künftige Freistellungsphasen mutmaßlich entfallenden ...
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Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
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Sind Aufwendungen für die Adoption von (ausländischen) Kindern als außergewöhnliche Belastung abziehbar, weil sie ebenso zwangsläufig entstanden sind wie Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung, die nach § 33 EStG abziehbar sind? Mit dieser Frage muss sich demnächst vielleicht der BFH befassen. Das FG Münster hat den Abzug zwar abgelehnt, aber die Revision zugelassen.