Corona-Sonderzahlungen sind auch bei Anrechnung auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerfrei. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Zahlungen zur Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise zweckbestimmt gewährt hat. Eine konkrete (individuelle) Belastung der Begünstigten durch die Corona-Krise ist nicht erforderlich. Dies hat der BFH entschieden.
Viele Arbeitgeber möchten ihre Mitarbeiter steueroptimiert bei den täglichen Fahrten zur Arbeit unterstützen – etwa mit Fahrtkostenzuschüssen oder kostenlosen ÖPNV-Tickets wie dem Deutschlandticket.
Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen ...
Die vom Bundestag beschlossene Änderung des Steuerberatungsgesetzes fand am 05.05.2026 im Bundesrat keine Mehrheit. Damit ist auch die darin enthaltene steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte in Höhe von 1.000 Euro vorerst gestoppt. Sie war vom Bundestag mit in das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes aufgenommen worden. Um das Vorhaben doch noch umzusetzen, können Bundesregierung und Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Er hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis ...
Holdingstrukturen sind in Deutschland wegen der vielen steuerlichen Privilegien beliebt. Allen voran die klassische GmbH-Holding. Doch warum wird immer wieder die GmbH als Holding gewählt? Als echte Alternative bietet ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler über 5.000 Euro für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel „Immocation Steuerclass“ als Werbungskosten anerkannt.