· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Fragen zu einer Krankenbeförderung durch Taxi- und Mietwagenunternehmen
Unter anderem ist das FM auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG eingegangen und hat dazu Folgendes ausgeführt:
Umsatzsteuerfrei: Die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit speziell eingerichteten Fahrzeugen nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG ist von der Umsatzsteuer befreit, sofern die Voraussetzungen (besondere Einrichtung, medizinische Indikation) erfüllt sind (siehe dazu auch Abschnitt 4.17.2 UStAE).
Umsatzsteuerpflicht: Befördert ein Unternehmer mit einem speziell eingerichteten Fahrzeug auch Patienten, die diese speziellen Einrichtungen nicht benötigen und somit auch in einem nicht umgebauten Fahrzeug befördert werden könnten, sind diese Fahrten „nicht“ nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei.
Ausnahme: Die Beförderung ist jedoch umsatzsteuerfrei, wenn laut ärztlicher Bescheinigung eine Beförderung in einem regulären Taxi‑ oder Mietwagen nicht möglich ist.
Die Verfügung enthält zudem Ausführungen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG, insbesondere wie die maßgebliche Beförderungsstrecke zu ermitteln ist.
Fundstelle
- FM Mecklenburg-Vorpommern, Vfg. 14.4.26, S 7244-00000-2026/001