Es kommt derzeit zu einer doppelten Umsatzsteuerbelastung des Mandanten, wenn dieser in Deutschland ein Neufahrzeug erworben und auch angemeldet hat und im Anschluss mit dem Fahrzeug nach Österreich zieht ...
§ 4 Nr. 18 UStG normiert die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen ...
Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im ...
Alkohol ist weder ein landwirtschaftliches Erzeugnis noch die Herstellung von Rohalkohol aus Obstmaische eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Herstellung von Alkohol mittels einer Destillieranlage ...
Neu! IWW-Webinar Änderungen in der Lohnabrechnung 2026
Was ändert sich zum Jahreswechsel bei Lohnsteuer und Sozialversicherung? Das IWW-Webinar am 08.01.2026 bringt Sie schnell und einfach auf den neuesten Stand! Sie erhalten einen tagesaktuellen Gesamtüberblick mit konkreten Handlungsempfehlungen und praktischen Beispielen.
Holen Sie sich aktuelles Gestaltungswissen zu Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ: Am 20.03.2026 findet der 20. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung in Düsseldorf statt. Persönlich präsent oder live am PC? Sie haben die Wahl!
Gratis-Sonderausgabe: neue GoBD-Regeln zur E-Rechnung
Mit Schreiben vom 14.07.2025 hat das BMF die GoBD-Regeln zur E-Rechnung aktualisiert. Die neue Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt Ihnen, wo für Ihre Mandanten jetzt Handlungsbedarf besteht – von den Archivierungspflichten bis zur Verfahrensdokumentation.
Ab dem 1.1.2026 wurde der Umsatzsteuersatz in den Niederlanden für Beherbergungsleistungen – dazu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Bed-and-Breakfast-Unterkünfte und Kurzzeitwohnungen – von 9 % auf 21 % erhöht. Die einzige dauerhafte Ausnahme von dieser Umsatzsteuererhöhung ist die Vermietung eines reinen Stellplatzes, auf dem der Gast sein eigenes Zelt, seinen eigenen Wohnwagen oder sein eigenes Wohnmobil aufstellt. Hier gilt weiterhin der Satz von 9 %.