Innergemeinschaftliche Lieferungen, Reihengeschäfte, Garantieleistungen, Leasing Inzahlungnahme, verdeckter Preisnachlass & Co. – das Umsatzsteuerrecht für das Kfz-Gewerbe gehört zu den kompliziertesten Materien im deutschen Steuerrecht. Hinzu kommt: Kaum eine Branche ist so häufigen und intensiven Umsatzsteuerprüfungen ausgesetzt wie das Kfz-Gewerbe. Fehler bei der Umsatzsteuer werden daher sehr schnell sehr teuer. Fit macht Sie die IWW-Webinar-Reihe „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“. Der nächste Termin ...
Es kommt derzeit zu einer doppelten Umsatzsteuerbelastung des Mandanten, wenn dieser in Deutschland ein Neufahrzeug erworben und auch angemeldet hat und im Anschluss mit dem Fahrzeug nach Österreich zieht ...
§ 4 Nr. 18 UStG normiert die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen ...
Alkohol ist weder ein landwirtschaftliches Erzeugnis noch die Herstellung von Rohalkohol aus Obstmaische eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Die Herstellung von Alkohol mittels einer Destillieranlage ...
Steueränderungen 2026: Das müssen Sie jetzt wissen!
Sparen Sie sich mühselige Recherchen: SSP hat die Steueränderungen 2026 übersichtlich zusammengefasst und mit konkreten Tipps und Anwendungsbeispielen für Sie aufbereitet. So starten Sie perfekt vorbereitet ins neue Beratungsjahr.
Neue Spielräume und Erleichterungen für Stiftungen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Die aktuelle Schwerpunktausgabe von SB StiftungsBrief bringt Sie auf den neuesten Stand! Mit praktischen Beispielen und konkreten Handlungsempfehlungen.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Ab dem 1.1.2026 wurde der Umsatzsteuersatz in den Niederlanden für Beherbergungsleistungen – dazu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Bed-and-Breakfast-Unterkünfte und Kurzzeitwohnungen – von 9 % auf 21 % erhöht. Die einzige dauerhafte Ausnahme von dieser Umsatzsteuererhöhung ist die Vermietung eines reinen Stellplatzes, auf dem der Gast sein eigenes Zelt, seinen eigenen Wohnwagen oder sein eigenes Wohnmobil aufstellt. Hier gilt weiterhin der Satz von 9 %.