06.01.2026 · Nachricht · Urlaub in den Niederlanden seit 1.1.2026 teurer
Umsatzsteuererhöhung auf Beherbergungsleistungen in den Niederlanden
| Ab dem 1.1.2026 wurde der Umsatzsteuersatz in den Niederlanden für Beherbergungsleistungen – dazu zählen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Bed-and-Breakfast-Unterkünfte und Kurzzeitwohnungen – von 9 % auf 21 % erhöht. Die einzige dauerhafte Ausnahme von dieser Umsatzsteuererhöhung ist die Vermietung eines reinen Stellplatzes, auf dem der Gast sein eigenes Zelt, seinen eigenen Wohnwagen oder sein eigenes Wohnmobil aufstellt. Hier gilt weiterhin der Satz von 9 %. |
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