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  • · Fachbeitrag · Gestaltung

    Umsatzsteuer bei Vermittlung von Mehrzweckgutscheinen

    Verkauft ein Unternehmer für sein Warensortiment oder für seine Dienstleistungen an einen Vermittler einen Mehrzweckgutschein, kann auch ohne Vereinbarung einer Vergütung beim Vermittler Umsatzsteuer anfallen. Ein aktuelles BMF-Schreiben vom 29.4.2026 nimmt Stellung zu dieser Thematik und weist auf die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses hin.

     

    Grundsätze zu Mehrzweckgutscheinen

    Bei Verkauf eines Mehrzweckgutscheins steht die Umsatzsteuer im Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht fest, weil mit dem Gutschein beispielsweise Waren mit 19 % Umsatzsteuer oder mit 7 % Umsatzsteuer gekauft werden können. Bei solchen Mehrzweckgutscheinen wird die Umsatzsteuer erst bei Einlösung des Gutscheins fällig. Im Gegensatz dazu fällt die Umsatzsteuer beim Einzweckgutschein mit Ausgabe des Gutscheins an.

     

    Leistungen von Mittelspersonen in Vertriebsketten

    Unabhängig von der grundsätzlichen umsatzsteuerlichen Behandlung eines Mehrzweckgutscheins können aber die Leistungen der am Vertrieb beteiligten Unternehmer umsatzsteuerpflichtig sein. Darauf weist das BMF in seinem Schreiben vom 29.4.2026 hin.