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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Einnahmen aus der Fertigung von Ausweisfotos

    Das Finanzministerium Schleswig-Holstein ordnet die Einnahmen aus der Fertigung von Aufnahmen im Zusammenhang mit der Beantragung von Ausweisdokumenten umsatzsteuerlich ein (FM Schleswig-Holstein 29.9.25, VI 3510 – S 7107-008).

     

    Die Fertigung von Lichtbildern durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit einem Lichtbildaufnahmegerät im Zusammenhang mit der Ausstellung von Ausweisdokumenten wie z. B.

    • Personalausweis,