Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bis 07.06.2026 nicht gelingt. Denn die Regeln stehen fest. Und der Anpassungsaufwand für Arbeitgeber ist erheblich. Im IWW-Webinar am 11.06.2026 von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr erhalten Sie einen kompakten Überblick über die neuen Pflichten. In zwei Stunden bringen Sie die Anwälte Dr. Lars Hinrichs und Elisa Ultsch auf den aktuellen Stand in punkto (Entgelt-)Auskunftspflicht, ...
Der Ort einer Werbeleistung i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG liegt nicht im Inland, wenn die Leistung zwar von einem inländischen Verbindungsbüro eines Unternehmens mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem ...
Fehlt es an einer Arbeitnehmereigenschaft und an einer Betriebsstätte im Ausland, unterliegen Vergütungen eines in Deutschland ansässigen Alleinverwalters ausländischer Gesellschaften als gewerbliche Einkünfte der ...
www.iww.de/s15570 Das BZSt hat mit Allgemeinverfügung vom 30.3.26 die in Freistellungsbescheinigungen nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG regelmäßig enthaltene Auflage zur Abgabe von MURI-Meldungen aufgehoben (s. www.iww.de/s15570 ).
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass US-amerikanische Quellensteuer auf Dividenden, die eine inländische GmbH erhält, auf die Gewerbesteuer anzurechnen ist – obwohl das GewStG hierfür keine ...
Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) kommt trotz ernstlicher Zweifel am Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 S. 4 EStG nicht in Betracht, wenn eine Saldierung zulasten des Steuerpflichtigen vorzunehmen ist (BFH 4.3.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Die Besteuerung grenzüberschreitender Abfindungen ist in der Praxis komplex – insbesondere bei Tätigkeiten in mehreren Staaten (z. B. im Rahmen von Entsendungen). Zusätzliche Unsicherheiten entstehen derzeit dadurch, dass deutsche Arbeitgeber aus Haftungsgründen beim Lohnsteuerabzug vorsichtig agieren. Häufig verlangen sie von im Ausland ansässigen Arbeitnehmern eine melderechtliche Registrierung in Deutschland sowie die
Anmietung einer Unterkunft für eine gewisse Übergangszeit. Für die Arbeitnehmer ...