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  • · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Sudoku-Rätsel – Heft oder Buch? Davon hängt der richtige Umsatzsteuersatz ab

    von Dr. Toni Kapfelsperger, München

    Das Bundesministerium der Finanzen hat am 10.4.2026 ein neues BMF-Schreiben veröffentlicht, das Auslegungshinweise zum zutreffenden Steuersatz für Sudoku-Rätsel enthält. Juristisch betrachtet lässt sich dazu nur sagen: Es kommt darauf an, ob es sich um ein Sudoku‑Heft oder ein Sudoku‑Buch handelt.

     

    Hintergrund

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte auf Vorabentscheidungsersuchen des FG Berlin-Brandenburg vom 27.5.2024 (Keesing Deutschland GmbH gegen FA für Körperschaften II) darüber zu entscheiden, ob die Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des EU-Rats vom 23.7.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. 1987, L 256, S. 1), zwingend voraussetzt, dass ein Druckerzeugnis vorwiegend aus Buchstabenfolgen besteht, sodass sogenannte Zahlen-Sudokus nicht unter diese Position subsumiert werden können. Die Folge daraus wäre, dass nicht der ermäßigte Mehrwertsteuersatz zur Anwendung käme.

     

    Mit Urteil vom 1.8.2025 (C-375/24) hat der EuGH entschieden, dass Sudoko-Hefte in die Position 4902 der KN als regelmäßig veröffentlichte Druckerzeugnisse eingereiht werden können, sofern es sich dabei um regelmäßig veröffentlichte Druckerzeugnisse handelt, was vom vorlegenden Gericht zu beurteilen ist.