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  • · Fachbeitrag · § 4 UStG

    Steuerpflicht der Kühlung eines Leichnams

    Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und -zellen ist keine steuerfreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 23.11.20).

     

    Hintergrund

    Mit Schreiben vom 23.11.2020 hat sich das BMF Stellung genommen, die sich durch die Neuregelung der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch § 2b UStG im Zusammenhang mit Friedhöfen in öffentlich‑rechtlicher Trägerschaft ergeben.

     

    Danach liegt ein Leistungsaustausch im umsatzsteuerlichen Sinn und damit eine unternehmerische Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 UStG vor, wenn jPöR im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens Leistungen gegen Entgelt erbringen.