· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Aufhebung der Umsatzsteuerlagerregelung
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU ‒ Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf
Mit dem JStG 2024 vom 2.12.2024 (BGBl I 24 Nr. 387) wurde die Umsatzsteuerlagerregelung zum 1.1.2026 aufgehoben. |
Hintergrund
Die Einführung einer Steuerlagerregelung in das deutsche Umsatzsteuerrecht sollte ‒ so das Ziel ‒ zum 1.1.2004 die steuerlichen Rahmenbedingungen der begünstigten Umsätze entscheidend ändern. Der Wirtschaftsstandort Deutschland sollte dadurch sicher an Interesse gewinnen.
Zollrechtlich konnten Waren bereits damals schon für bestimmte Zeiträume unverzollt im Inland gelagert werden. Obwohl die 6. EG-RL es den Mitgliedstaaten ermöglichte, auch für Zwecke der Umsatzsteuer den grenzüberschreitenden Warenverkehr durch Einführung einer besonderen Lagerregelung zu erleichtern, sah das deutsche UStG das bis dahin nicht vor. Während einige Mitgliedstaaten (z. B. die Niederlande) von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht hatten, wurde sie in Deutschland lange diskutiert. Strittig war insbesondere die Frage, welche Waren der Steuerlagerregelung unterliegen sollen. Während die meisten Bundesländer die Regelung auf die in der damals neuen Anlage 1 angeführten Gegenstände beschränken wollten, ist diese Regelung den Küstenländern (Bremen, Hamburg) eigentlich zu eng.
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