04.07.2022 · Nachricht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M. Indiana, erarbeiten Sie in 2,5 Stunden, wie Sie strategisch am besten vorgehen, wenn es für eine Selbstanzeige eigentlich schon zu spät ist.
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04.07.2022 · Nachricht · PStR-Kongress
Einladung zum 24. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 30.9.22 in Düsseldorf: Holen Sie sich Ihr Wissensupdate an nur einem Tag!
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30.06.2022 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Die besonderen Gefahren bei Nichtbeachtung der zahlreichen steuerlichen Sperrfristen waren bereits Gegenstand einer Beitragsreihe (vgl. GStB 22, 58, 89 sowie 124). In jüngster Zeit hat sich der BFH in zwei Urteilen ...
30.06.2022 · Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Daneben lag das FA, als es die aus einer Aufspaltung einer Organgesellschaft mit Verkaufsabsicht resultierende Gewerbesteuer den aufnehmenden GmbHs zurechnete und nicht der Organträgerin. Ein durch die Aufspaltung der Organgesellschaft ggf. angefallener Übertragungsgewinn ist Teil des der Organträgerin nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG zuzurechnenden Einkommens. Der BFH (11.8.21, I R 27/18, Abruf-Nr. 226178 ) stellte sich damit gegen die Finanzverwaltung (BMF 11.11.11, IV C 2 - S 1978 b/08/10001, BStBl I 11, 1314, ...
30.06.2022 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Die Frage, ob das von einem Gesellschafter seiner GmbH gewährte Darlehen „angemessen“ verzinst wird, ist immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen. Durch eine ...
30.06.2022 · Fachbeitrag · Kapitalgesellschaften
Die steuerliche Beurteilung einer stillen Gesellschaft hängt davon ab, ob eine typische oder eine atypisch stille Gesellschaft vorliegt. Im zuletzt genannten Fall ist der stille Gesellschafter Mitunternehmer – und ...
28.06.2022 · Nachricht · Aufwandsentschädigungen
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen in diesem Jahr mit Stichtag 15.5.22 eine bundesweite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durch. Für diesen „Zensus“ werden Erhebungsstellen eingerichtet. Die örtlichen Stellen setzen für die Befragung vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Soweit die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich tätig werden, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die jedoch nicht einkommensteuerpflichtig ist (§ 20 Abs. 3 S. 2 ZensG 2022; siehe auch LfSt Bayern ...