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  • · Fachbeitrag · § 1 UStG

    Kompensationszahlung kein steuerbarer Leistungsaustausch

    Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration erforderlichen Mitwirkungshandlungen erhält, unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

     

    Hintergrund

    Bei einer IT-Migration werden Daten oder Software von einem System in ein anderes verschoben. Je nach Projekt kann eine IT-Migration eine oder verschiedene Arten von Datenbewegungen umfassen: Datenmigration, Anwendungsmigration, Betriebssystemmigration und Cloud-Migration.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige, eine Genossenschaftsbank, bezog dauerhaft Leistungen von einem konzernangehörigen IT-Dienstleister. Im Zuge einer Systemumstellung führte der IT-Dienstleister ein neues Kernbanksystem ein, was eine IT-Migration nach sich zog.