· Fachbeitrag · § 1 UStG
Kompensationszahlung kein steuerbarer Leistungsaustausch
Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration erforderlichen Mitwirkungshandlungen erhält, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. |
Hintergrund
Bei einer IT-Migration werden Daten oder Software von einem System in ein anderes verschoben. Je nach Projekt kann eine IT-Migration eine oder verschiedene Arten von Datenbewegungen umfassen: Datenmigration, Anwendungsmigration, Betriebssystemmigration und Cloud-Migration.
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige, eine Genossenschaftsbank, bezog dauerhaft Leistungen von einem konzernangehörigen IT-Dienstleister. Im Zuge einer Systemumstellung führte der IT-Dienstleister ein neues Kernbanksystem ein, was eine IT-Migration nach sich zog.
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