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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Oldtimer wieder umsatzsteuerermäßigt

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU ‒ Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

    Aufgrund einer Änderung durch das JStG 2024 unterliegt der Handel mit Oldtimern wieder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.

     

    Änderung des UStG

     

    • § 12 Abs. 2 Nrn. 1, 12 u. 13 UStG a. F. (bis zum 31.12.24)

    Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % für die folgenden Umsätze:

     

    • 1. die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Anlage 2 bezeichneten Gegenstände mit Ausnahme der in der Nr. 49 Buchst. f, den Nrn. 53 und 54 bezeichneten Gegenstände;

    2. ‒ 11. …

    • 12. die Einfuhr der in Nr. 49 Buchst. f, den Nrn. 53 und 54 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände;
    • 13. die Lieferungen und der innergemeinschaftliche Erwerb der in Nr. 53 der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände, wenn die Lieferungen
      • a) vom Urheber der Gegenstände oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder
      • b) von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer (§ 25a Abs. 1 Nr. 1 Satz 2) ist, und die Gegenstände
      • aa) vom Unternehmer in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt wurden,
      • bb) von ihrem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert wurden oder
      • cc) den Unternehmer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt haben;

    14. …

     

    Art. 25 Nr. 5 i. V. m. Art. 56 Nr. 7 JStG 2024 vom 2.12.2024 (JStG 2024, BGBl I 24, Nr. 387) haben mit Wirkung vom 1.1.2025 in Nr. 1 die Worte „mit Ausnahme der in der Nr. 49 Buchst. f, den Nrn. 53 und 54 bezeichneten Gegenstände“ gestrichen und die Nrn. 12 und 13 aufgehoben.