· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Oldtimer wieder umsatzsteuerermäßigt
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU ‒ Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf
Aufgrund einer Änderung durch das JStG 2024 unterliegt der Handel mit Oldtimern wieder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. |
Änderung des UStG
|
Die Steuer ermäßigt sich auf 7 % für die folgenden Umsätze:
2. ‒ 11. …
14. … |
Art. 25 Nr. 5 i. V. m. Art. 56 Nr. 7 JStG 2024 vom 2.12.2024 (JStG 2024, BGBl I 24, Nr. 387) haben mit Wirkung vom 1.1.2025 in Nr. 1 die Worte „mit Ausnahme der in der Nr. 49 Buchst. f, den Nrn. 53 und 54 bezeichneten Gegenstände“ gestrichen und die Nrn. 12 und 13 aufgehoben.
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