Auch Leistungen eines bereits aus der Gesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafters an die Gesellschaft können nachträgliche Anschaffungskoten sein, wenn er damit einen Freistellungsanspruch der Gesellschaft erfüllt, ...
Veräußert der Steuerpflichtige Grundstücke in einem Gebiet, das an ein bestehendes allgemeines Gewerbegebiet angrenzt und aufgrund eines neuen Bebauungsplans als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, so ist keine ...
Liegt zwischen einer ersten Anteilsübertragung i. S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG a. F. in Höhe von 10 % und der Zuführung neuen Betriebsvermögens sowie zwischen dieser Betriebsvermögenszuführung und einer weiteren Anteilsübertragung von mehr als 40 % jeweils ein Zeitraum von weniger als einem Jahr, wird der sachliche Zusammenhang zwischen der jeweiligen Anteilsübertragung und der Betriebsvermögenszuführung und damit auch der sachliche Zusammenhang zwischen den mehr als ein Jahr auseinander liegenden ...
Ein Mietvertrag zwischen einem Steuerpflichtigen und seinen Eltern ist dann anzuerkennen, wenn die Hauptpflichten klar und eindeutig vereinbart sowie entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt worden sind.
Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil dazu geäußert, wie Werbungskosten im Fall der vermietung eines Gebäudeteils zu behandeln sind. Danach bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht im Fall der Vermietung nur ...
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
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Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
Die Ansicht des FA, dass einer GmbH nach Abzug der Geschäftsführervergütung mindestens ein Vorsteuergewinn in Höhe der gezahlten Geschäftsführervergütung verbleiben müsse und dass die darüber hinausgehenden Beträge als vGA zu qualifizieren seien, ist nach dem Urteil des FG Sachsen nicht haltbar.