Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Neben neuer Rechtsprechung müssen aktuell z. B. auch die Auswirkungen der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigt werden, die bis 07.06.2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Die IWW-Online-
Fachtagung Betriebliche Altersversorgung 2026 am 16.06.2026 von 9.00 bis 15.30 Uhr zeigt, worauf es in diesem hochdynamischen Umfeld ankommt.
In drei Fachvorträgen und anschließenden Diskussionsrunden erhalten Sie fundierte Antworten zu ...
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie müssen sich aktuell alle Arbeitgeber befassen, auch wenn die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland bis 07.06.2026 nicht gelingt. Denn die Regeln stehen fest. Und der ...
Als Steuerberater treffen Sie täglich Urteile – über Mandate, Risiken, Kandidaten und Leistungen im Team. Unconscious Bias, also kognitive Verzerrungen in der menschlichen Wahrnehmung, können diese Urteile ...
Faire Bezahlung von Männern und Frauen bei gleicher Leistung ist eine Frage der Gerechtigkeit. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) fördert seit Juli 2017 die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern bei gleicher bzw. gleichwertiger Arbeit. Bis zum 7.6.26 muss nun die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970 v. 10.5.23, ABl L 132) in deutsches Recht umgesetzt werden, die die Transparenzanforderungen für Arbeitgeber nochmals verschärft. Da der Umstellungsaufwand in den Unternehmen erheblich und die ...
Fehlende Aufträge, drückende Kosten: Die Stimmung im Handwerk hat sich nach dem 15-Jahres-Tief im Vorjahr nur leicht verbessert. Viele Betriebe leiden weiterhin unter den Folgen der Wirtschaftskrise.
Der BFH hat eine bislang umstrittene Grundsatzfrage zur Anwendung des § 7g EStG entschieden. Streitgegenstand war die Auslegung des Begriffs „Gewinn“ i. S. d. § 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG und damit die ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Stärken Sie Ihre Mandatsbeziehungen mit intelligenter digitaler Kommunikation. Die Sonderausgabe von KP Kanzleiführung professionell bietet Ihnen einen strukturierten Leitfaden mit direkt nutzbaren Tipps zu Strategie, Organisation und technischer Umsetzung.
Ein vor dem 1.1.20 gebildeter Investitionsabzugsbetrag (IAB) unterliegt hinsichtlich seiner Verwendung weiterhin der bis einschließlich 2019 geltenden Fassung des § 7g EStG. Eine Übertragung auf Wirtschaftsgüter, die lediglich vermietet werden und erst nach der Neufassung ab 2020 begünstigt sind, ist ausgeschlossen. Erfolgt innerhalb der Investitionsfrist keine wirksame Hinzurechnung auf nach alter Rechtslage begünstigte Wirtschaftsgüter, ist der IAB nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig zu machen (BFH ...