Der BGH (18.2.26, II ZB 2/25) hat klargestellt, dass personenbezogene Daten, die nicht gesetzlich in das Handelsregister aufgenommen werden müssen, nicht dauerhaft im Register verbleiben müssen. Betroffene können nach einem Widerruf ihrer Einwilligung gemäß Art. 17 Abs. 1 Buchst. b DSGVO verlangen, dass die betreffenden Dokumente durch bereinigte oder anonymisierte Fassungen ersetzt werden.
Hat das Finanzamt einem Unternehmen den Abzug eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs. 1 EStG versagt, weil der Investitionsgegenstand im Jahr des Kaufs und/oder im Folgejahr nicht in einer „inländischen“ ...
Angesichts der anhaltenden Wirtschaftsschwäche war es zu erwarten: Der seit mehreren Jahren anhaltende Anstieg der Unternehmensinsolvenzen setzt sich auch 2026 fort. Zudem steigt der Anteil der Betriebe, die ihre ...
Aufbauend auf der Richtlinie (EU) 2024/1799 – auch „Right to Repair“-Richtlinie genannt – ist das Recht auf Reparatur inzwischen in deutsches Recht umgesetzt. Die neuen Regelungen gelten grundsätzlich für Kaufverträge ab dem 31.7.26 und zielen darauf ab, Reparaturen von defekten Produkten und Waren zu fördern. Dadurch sollen Käufe oder Neuanschaffungen durch eine Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer reduziert werden – im Sinne von Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz.
Der BFH hat in zwei aktuellen Entscheidungen die Nachrangigkeit des externen Betriebsvergleichs gegenüber dem internen Betriebsvergleich dargelegt. Dabei ging es auch um Mängel bei Kassenaufzeichnungen, insbesondere ...
Was lange kaum möglich schien, ist seit 2022 grundsätzlich zulässig: Bestehende klassische Rückdeckungen in Unterstützungskassen können bei beitragsorientierten Leistungszusagen durch fondsgebundene Policen ...
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Mit dem 9. StBerGÄndG (BGBl I 26, Nr. 197) hat der Gesetzgeber zugleich Neuerungen im GrEStG normiert. Der neue § 1 Abs. 3b GrEStG erfasst den Share Deal abschließend beim Signing und beendet somit die Doppelbelastung, die aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft resultierte. In Teil 1 dieses Beitrags (BBP 26, 225) wurde zudem deutlich, dass der Vorrang des Signings nur so weit reicht wie die Grundstückszurechnung nach § 1 Abs. 4a GrEStG. Teil 2 erprobt diese ...