· Nachricht · Bundesfinanzhof
Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung nur eines Gebäudeteils
|Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil dazu geäußert, wie Werbungskosten im Fall der vermietung eines Gebäudeteils zu behandeln sind. Danach bezieht sich die Einkünfteerzielungsabsicht im Fall der Vermietung nur eines auf einem Grundstück gelegenen Gebäudes oder eines Gebäudeteil nur auf das entsprechende Gebäude oder den Gebäudeteil. Die Prüfung, ob der Steuerpflichtige durch seine Vermietungstätigkeit langfristig einen Einnahmenüberschuss erzielen will, ist jeweils auf das einzelne Mietobjekt bezogen. Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige beabsichtigte, langfristig Einkünfte aus dem Objekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen. |
Quelle
Quelle: ID 42657516