Das FA hat die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu tragen, das sich durch eine Abhilfe seitens des Finanzamtes erledigt, nachdem der Kläger Beweismittel vorgelegt hat, die er bereits im Besteuerungsverfahren bzw. im Einspruchsverfahren angegeben hatte.
Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Beteiligten oder zu einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und verdeckte ...
Die Klägerin war Vermächtnisnehmerin. Das Vermächtnis bestand unter anderem aus einer wertgesicherten monatlichen Leibrente. Das FA setzte ErbSt in Form der beantragten Jahresversteuerung (§ 23 ErbStG) fest.
Bei der im Rahmen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorzunehmenden Prüfung, ob bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft die für die Grunderwerbsteuer erforderliche Beteiligungsquote von 95 % erreicht ist, bleiben Anteile, die eine hundertprozentige Tochter der Gesellschaft an dieser hält, unberücksichtigt. Gleiches gilt für Anteile, die die Gesellschaft selbst hält.
Wird ein Grundstück verschenkt, wobei sich der Schenker ein lebenslanges Wohnrecht vorbehält, ist für die Berechnung der Schenkungsteuer das Wohnrecht generell abziehbar. Neben der Schenkungsteuer kann die Zuwendung ...
Eine umfangreiche Vorplanung seitens des Veräußerers reicht für sich allein nicht für die Annahme aus, dass der Erwerber das – im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte – Grundstück im bebauten ...
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Gewährt jemand seinem Lebenspartner ein zinsloses Darlehen, das aus der Gründung oder der Beibehaltung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft motiviert ist, liegt darin nach Ansicht des BFH eine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung. Diese ist grundsätzlich als kapitalisierter Nutzungsvorteil jährlich mit 5,5 % anzusetzen.