Das Recht zur Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB schützt das Interesse des Mieters an sicherer Kenntnis darüber, ob dem Vertreter die in Anspruch genommene Befugnis für das konkrete Rechtsverhältnis tatsächlich eingeräumt worden ist. Alle nach der beigefügten Vollmachtsurkunde verbleibenden Zweifel und Undeutlichkeiten gehen zulasten des Erklärenden.
Im Fall der umfassenden Abtretung der werkvertraglichen Mängelrechte kann der Zessionar Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB nur verlangen, wenn er beabsichtigt, den Vorschuss dergestalt zur Mängelbeseitigung ...
Die Übersendung einer Gratisbeigabe stellt auch in Bezug auf das noch nicht versandte Hauptprodukt eine Annahme des Antrags auf Abschluss eines Kaufvertrags dar, wenn zwischen dem Erwerb des Hauptprodukts und der ...
Das Feststellungsinteresse für eine negative Feststellungsklage entfällt nicht bereits durch die Aufgabe der Anspruchsberühmung durch den Gegner, sondern erst mit dessen förmlichen Anspruchsverzichts.
Ein vereinbartes Honorar ist keine Geschäftsgebühr im Sinne von Ziffer 2300 ff. RVG-VV. Deshalb scheidet im Fall einer wirksamen Honorarvereinbarung die Anrechnung einer (fiktiven) Geschäftsgebühr auf die ...
Bei einem Mangel an Personal bei dem für die Gepäckverladung in die Flugzeuge verantwortlichen Flughafenbetreiber handelt es sich um einen „außergewöhnlichen Umstand“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung.
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