13.11.2025 · Fachbeitrag · Arztrecht
Rezepte müssen vom Arzt unterschrieben sein
| Die Ersetzung der persönlichen Unterschrift des Arztes auf einem Rezept durch einen Unterschriftenstempel begründet eine Pflichtverletzung und einen sonstigen Schaden im Sinne des § 48 BMV-Ä. |
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