Auskünften an Auskunfteien kommt eine große Bedeutung zu. Sie sichern, dass Unternehmen prüfen können, ob ihr Kunde über eine hinreichende Bonität verfügt, und vermindern in diesem Sinne zugleich die Gefahr für ...
Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob ...
Beim Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrags liegt der Leistungsort für die im Widerrufsfall geltend gemachte Rückzahlung von Zins- und Tilgungsleistungen am Sitz der jeweiligen Beklagten.
Der Rechtsmittelführer ist generell mit dem Risiko belastet, dass das Rechtsmittelgericht in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist (teilweise) versagt.
Das gerichtliche Mahnverfahren kommt durch den Widerspruch des Schuldners zunächst zum Stillstand. Es stellt sich dann die Frage, ob der Gläubiger einen Antrag auf Abgabe an das Streitgericht stellt.
Nach dem Eintritt des Erbfalls kommt es oft zu schnellen Verfügungen über den Nachlass, der vermeintlich werthaltig ist. Im weiteren Verlauf stellt sich dann heraus, dass der Nachlass überschuldet sein könnte, weil ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Nach § 543 BGB haben Vermieter das Recht, einen Mietvertrag wegen Zahlungsverzug der Mieter außerordentlich zu kündigen. Die Mieter können die Folgen einer solchen Kündigung jedoch abwenden, wenn sie die Mietschulden rechtzeitig ausgleichen (Schonfristzahlung). Umstritten ist, ob eine solche Schonfristzahlung neben der außerordentlichen Kündigung, auch eine ordentliche Kündigung abwenden kann. Der BGH hat sich zu dieser Frage erneut positioniert und abweichende Auffassungen der Instanzgerichte kassiert.