Anwälte haben – nachrangig nach den in §§ 2, 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaImpfV) genannten Gruppen mit höchster bzw. hoher Priorität – einen eindeutigen Anspruch auf „Schutzimpfung mit erh öhter Priorität“. Diskussionen darüber, ob die Forderung der beiden Spitzenverbände der Anwaltschaft DAV und BRAK nach priorisierter Impfberechtigung für Anwälte aus ethischen Gründen abzulehnen sei, sollten damit überholt sein.
Erbringen Anwälte und Inkassodienstleister Inkassodienstleistungen
gegenüber dem Schuldner, ist oft festzustellen, dass jegliches Mahnschreiben ohne Reaktion bleibt. Auch auf den gerichtlichen Mahnbescheid und den ...
Der Abschluss eines Mietvertrags bedarf grundsätzlich keiner bestimmten Form. Wird er über Wohn- oder Gewerberäume jedoch für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, gilt der Vertrag für ...
Werden sämtliche Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung an ein Kreditinstitut zur Sicherung einer fremden Darlehensschuld abgetreten, ist die Zuwendung der Sicherheit an den persönlichen Schuldner mit Abtretung vorgenommen.
Ob das Guthaben auf einem Sparbuch, das sich fortgesetzt im Besitz des Sparers befindet, ausgezahlt wurde, ist in wertender Betrachtung zu entscheiden, die eine entsprechende richterliche Überzeugung voraussetzt.
Im selbstständigen Beweisverfahren ist für eine Kostenentscheidung entsprechend § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO kein Raum, wonach sich die Pflicht, Kosten zu tragen, unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und ...
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Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen.
Eine solche Klausel in Mobilfunkverträgen ist unwirksam.