04.07.2022 · Nachricht · Neu: Die Webinarreihe mit Workshopcharakter
Das IWW Institut bietet im Bereich des Steuerstrafrechts eine ganz neue Form der digitalen Fortbildung an: Seien Sie mit Bild und Ton per Zoom-Videokonferenz am 14.7.22 live und aktiv dabei! Mit unserem Referenten, LRD Dr. Karsten Webel, LL.M. Indiana, erarbeiten Sie in 2,5 Stunden, wie Sie strategisch am besten vorgehen, wenn es für eine Selbstanzeige eigentlich schon zu spät ist.
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04.07.2022 · Nachricht · PStR-Kongress
Einladung zum 24. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 30.9.22 in Düsseldorf: Holen Sie sich Ihr Wissensupdate an nur einem Tag!
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01.07.2022 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Auf dem Arbeitsmarkt sind Fertigkeiten und Kenntnisse das wichtigste Kapital von Fach- und Führungskräften. Je besser die Qualifikation, desto besser die Karrierechancen. Die Kosten für hochwertige und langwährende ...
01.07.2022 · Fachbeitrag · Bausparverträge
Bankgebühren sind seit Jahren unter Druck. Die Tendenz der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung geht dahin, diese
einzudämmen. Solche Gebühren sind aber nicht nur im Kernbereich des Bankrechts bei den Zahlungskonten zu finden, sondern auch in anderen Bereichen, etwa bei den Bausparverträgen. Das OLG Celle musste die Frage entscheiden, ob eine jährliche Gebühr für den Bausparer in der Anspar-phase zulässig ist. Im Ergebnis hat es die Frage verneint.
01.07.2022 · Fachbeitrag · Prozessrecht
Der gemeinsame Erfüllungsort bei stationären Heilbehandlungen, der auch den Vergütungsanspruch des Krankenhauses umfasst, liegt nach ganz überwiegender Ansicht am Ort des Krankenhauses.
01.07.2022 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht
Ein Betreuer muss die Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, dass das Gericht ohne Zuziehen von Sachverständigen einen Überblick über alle Vorgänge erhält.
01.07.2022 · Fachbeitrag · Mietvertrag
Ist ein Wohnraummietvertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen worden und hat der Vermieter den Mieter nicht über dessen Widerrufsrecht belehrt, muss der Vermieter dem Mieter im Fall des wirksamen Widerrufs durch den Mieter sämtliche bis dahin geleisteten Mietzahlungen einschließlich der erbrachten Nebenkostenvorauszahlungen zurückgewähren, ohne dass der Mieter dem Vermieter Nutzungs- oder Wertersatz für die Ingebrauchnahme der Mietsache ...