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Bereits in VE 24, 98 haben wir über die Auswirkungen der Kindergelderhöhung zum 1.1.23 und über die Möglichkeit der Pfändung von Kindergeldansprüchen berichtet. Im Folgenden zeigen wir, wie dies funktioniert:
Das sog. Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) tritt am 1.6.25 in Kraft. Hierdurch werden die Gebühren des RVG, GKG und GVKostG wie folgt erhöht: Wertgebühren um 6 %, ...
Die Frage der Parteifähigkeit einer Gläubigerin im Klauselverfahren ist von zentraler Bedeutung für die Zwangsvollstreckung. In einem aktuellen Fall musste der BGH prüfen, ob eine KG trotz potenzieller liquidationsloser Vollbeendigung als Gläubigerin auftreten kann.
Es gibt unzählige sog. Kryptowährungen, sie heißen z. B. Ethereum, Tether oder Solana. Die bekannteste Digitalwährung dürfte der Bitcoin sein. Bei solchen Kryptowerten existiert aber keine zentrale Stelle, wie eine ...
Es ist eines der häufigsten Probleme, wenn Zeugnisse vollstreckt werden sollen: Enthält der Titel ausreichende Angaben, um hieraus ein konkretes Zeugnis abzuleiten? Das LAG Rheinland-Pfalz hat gläubigerfreundlich ...
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Vergütungsklagen: So agieren Sie erfolgreich im Prozess
Machen Sie sich fit für die Prozessführung bei Vergütungsstreitigkeiten! Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt typische Fehlerquellen im Verfahren auf, erläutert Wege zur optimalen Vertragsgestaltung im Vorfeld und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterformulierungen.
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
Bei einer Verurteilung zu einer vertretbaren Handlung nach § 887 ZPO stellt sich oft die Frage, ob eine Zwangsvollstreckung möglich ist, wenn die Vollstreckung von der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten abhängt, der nicht Schuldner des Vollstreckungstitels ist. Nein, sagt der BGH in seinem Beschluss vom 6.3.25 (I ZB 38/24, Abruf-Nr. 247117 ). Eine solche Vollstreckung kann nur durchgeführt werden, wenn der Dritte sein Einverständnis erklärt oder ein eigener Duldungstitel gegen ihn erwirkt wurde.