Die Unterscheidung zwischen einer erlaubten und unerlaubten Rechtsdienstleistung kann im Einzelfall schwierig sein, wenn die Haupttätigkeit des Handelnden im unmittelbaren rechtlichen Raum stattfindet.
Das Entgegenkommen einer Partei, in einem Prozessvergleich eine Regelung für einen nicht streitgegenständlichen Sachverhalt zu treffen, begründet keinen Vergleichsmehrwert, wenn damit verbundene Ansprüche bislang ...
Verstößt der Gläubiger einer Geldforderung gegen von ihm geschuldete Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit dem Versand einer geschäftlichen E-Mail und hat dieser Verstoß zur Folge, dass der Schuldner der ...
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Kommunikation im Rechtsleben, insbesondere des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, zeigen sich mit den inzwischen begründeten Nutzungspflichten immer noch Hemmschwellen. Diese können nicht nur dem materiellen Recht im Wege stehen, sondern am Ende auch Haftungsfallen begründen. Dies gilt nicht nur für den Rechtsanwalt, sondern – wie eine Entscheidung des BAG zeigt – für Syndikusanwälte und die sie beschäftigenden Verbände oder Institutionen.
Wird ein Mandat abgeschlossen, hat der Mandant zivil- und berufsrechtlich einen Anspruch auf Herausgabe der Handakte. Dies korrespondiert mit entsprechenden Auskunftsansprüchen. Nach § 194 BGB unterliegen Ansprüche ...
Ein gemeinnütziger Mieter gerät nicht in Zahlungsverzug, wenn er vom Vermieter aus steuerlichen Gründen separat zum Mietvertrag vereinbarte Spendengelder, mit denen er die Miete zahlt, nicht mehr erhält.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
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Bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur kommt eine wirksame Einreichung aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) nur in Betracht, wenn die vom sicheren Übermittlungsweg ausgewiesene Person mit der das elektronische Dokument verantwortenden Person identisch ist.