Im Forderungsmanagement unterliegt die überwiegende Mehrheit aller Ansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Dazu gehören insbesondere vertragliche Zahlungsansprüche, ...
Durch einen vom Schuldner erklärten befristeten Verjährungsverzicht wird der Ablauf der Verjährung nicht beeinflusst, d. h. die Verjährungsfrist vollendet sich.
Die Verjährung der Ansprüche des Darlehensgebers sind beim Verbraucherdarlehen ab dem Eintritt des Verzugs für zehn Jahre von ihrer Entstehung an gehemmt (§ 497 Abs. 3 S. 3 BGB). Umstritten war bislang, ob die ...
Ist der Vergütungsanspruch des Rechtsdienstleisters gegen den Gläubiger verjährt, stellt sich die Frage, ob der Schuldner die Rechtsverfolgungskosten noch erstatten muss, weil er dem Gläubiger die Möglichkeit der Verjährungseinrede gegenüber dem Rechtsdienstleister entgegenhalten kann. Hier bahnt sich ein Streit zwischen den obersten Bundesgerichten an, auch wenn die Sichtweisen auf unterschiedlichen rechtlichen Normen beruhen.
Die Anmeldung zum Register für Musterfeststellungsklagen (§ 608 ZPO) stellt auch keinen Rechtsmissbrauch dar, selbst wenn sie ausschließlich die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB hemmen soll.
Teilungsversteigerung: So agieren Sie erfolgreich!
Wie geht man eine Teilungsversteigerung strategisch richtig an? Welcher Antrag soll wann wie gestellt werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die neue Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv – mit konkreten Handlungsempfehlungen, Fallbeispielen, Musterformulierungen u.v.m.
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Anträge müssen künftig elektronisch gestellt werden? Wie lassen sich PfÜB digital korrekt beantworten? Das IWW-Webinar am 17.07.2026 bietet direkt nutzbare Antworten.
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
Die Forderungseinziehung braucht so manches Mal Geduld. Der in Zahlungsverzug geratene Schuldner ist meist vorübergehend in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt und regelmäßig nicht nur leistungsunwillig. Der vollständige Forderungsausgleich braucht also die Erholung der wirtschaftlichen Verhältnisse beim Schuldner und damit Zeit. Das ist zu
berücksichtigen, wenn der Prozess der Forderungseinziehung angelegt wird. Natürliche Feinde dieses Prozesses sind die Verwirkung und die Verjährung. Das OLG ...