Im Forderungsmanagement unterliegt die überwiegende Mehrheit aller Ansprüche der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Dazu gehören insbesondere vertragliche Zahlungsansprüche, ...
Durch einen vom Schuldner erklärten befristeten Verjährungsverzicht wird der Ablauf der Verjährung nicht beeinflusst, d. h. die Verjährungsfrist vollendet sich.
Die Verjährung der Ansprüche des Darlehensgebers sind beim Verbraucherdarlehen ab dem Eintritt des Verzugs für zehn Jahre von ihrer Entstehung an gehemmt (§ 497 Abs. 3 S. 3 BGB). Umstritten war bislang, ob die ...
Ist der Vergütungsanspruch des Rechtsdienstleisters gegen den Gläubiger verjährt, stellt sich die Frage, ob der Schuldner die Rechtsverfolgungskosten noch erstatten muss, weil er dem Gläubiger die Möglichkeit der Verjährungseinrede gegenüber dem Rechtsdienstleister entgegenhalten kann. Hier bahnt sich ein Streit zwischen den obersten Bundesgerichten an, auch wenn die Sichtweisen auf unterschiedlichen rechtlichen Normen beruhen.
Die Anmeldung zum Register für Musterfeststellungsklagen (§ 608 ZPO) stellt auch keinen Rechtsmissbrauch dar, selbst wenn sie ausschließlich die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1a BGB hemmen soll.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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So setzen Sie die Vorgaben der KI-VO im Kanzleialltag sicher um
Der Einsatz von KI-Tools in der Anwaltskanzlei wirft viele praktische Fragen auf: Wann besteht Handlungsbedarf nach Art. 4 KI-VO? Welcher Schulungsumfang ist nötig? Wie wird das Berufsgeheimnis gewahrt? Der IWW-Online-Workshop am 13.10.2026 liefert Ihnen konkrete Antworten.
Die Forderungseinziehung braucht so manches Mal Geduld. Der in Zahlungsverzug geratene Schuldner ist meist vorübergehend in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt und regelmäßig nicht nur leistungsunwillig. Der vollständige Forderungsausgleich braucht also die Erholung der wirtschaftlichen Verhältnisse beim Schuldner und damit Zeit. Das ist zu
berücksichtigen, wenn der Prozess der Forderungseinziehung angelegt wird. Natürliche Feinde dieses Prozesses sind die Verwirkung und die Verjährung. Das OLG ...