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  • 13.11.2025 · Fachbeitrag · Arztrecht

    Keine Zwangsabtretung von Erstattungsansprüchen

    | Der Patient ist aus dem Behandlungsverhältnis, auch wenn die private Krankenversicherung Einwendungen gegen die Kostenerstattung einer ambulanten ärztlichen Behandlung erhebt, nicht verpflichtet, seinen Erstattungsanspruch gegen die Krankenversicherung an den Arzt abzutreten und ihm, etwa im Hinblick auf seine Fachkunde, die weitere Geltendmachung zu überlassen. |