Nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB wird die Verjährung eines Zahlungsanspruchs durch die Zustellung – also weder den Antrag noch den Erlass – des Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren gehemmt. Die Zustellung muss also vor Eintritt der Verjährungsfrist erfolgen. Diesen Druck entschärft
§ 167 ZPO etwas. Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden, vor allem die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 BGB gehemmt werden, tritt diese Wirkung bereits mit Eingang des Antrags oder der Erklärung ein, ...
So mancher Schuldner reagiert auf die Einziehungsbemühungen des Rechtsanwalts oder des Inkassodienstleisters erst, wenn ihn der gerichtliche Mahnbescheid erreicht. Soll dann eine gütliche Einigung erzielt werden, ...
Nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB hemmt die Zustellung des Mahnbescheids die Verjährung. Dabei erlaubt § 167 ZPO, auf den Eingang des Antrags statt auf dessen Zustellung abzustellen, wenn diese „demnächst“ erfolgt.
§ 4 Abs. 5 RDGEG regelt: Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind nur bis zur Höhe der einem Rechtsanwalt nach dem RVG zustehenden Vergütung erstattungsfähig. Das hatte zur Folge, dass Inkassounternehmen regelmäßig das RVG zur Grundlage ihrer Vergütungsvereinbarungen gemacht haben. Für alle Phasen der Forderungseinziehung stellt sich danach die Frage der Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten nach Maßgabe der vertraglichen ...
Selbst wenn zwischen Erhebung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid und Abgabe der Sache an das Gericht des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen, ist die im Mahnverfahren entstandene ...
Stellt der Antragsgegner des Mahnverfahrens den Antrag, das streitige Verfahren durchzuführen, ist er Kostenschuldner für die nach Nr. 1210 KV GKG anfallenden Verfahrensmehrkosten.
Gratis! 10 Checklisten, mit denen Sie im Erbrecht glänzen
Mehr Sicherheit, weniger Aufwand: Lassen Sie sich Schritt für Schritt durch Ihre Erbrechts-Mandate führen. Die Gratis-Checklisten von EE Erbrecht effektiv decken alle wichtigen Themenfelder ab – von letztwilligen Verfügungen über die Ausschlagung einer Erbschaft bis zur Testamentsvollstreckung.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
Neu! Das Beratungspaket zu Beschäftigtendaten und Hinweisgebern
Ob Beschäftigtendatenschutz, Hinweisgeberschutz oder Geschäftsgeheimnisse: DiB Daten im Betrieb unterstützt Sie mit einem einzigartigen dualen Konzept. Profitieren Sie von tagesaktuellen Informationen auf der Website und vertiefen Sie individuelle Fragen im Live-Webinar mit Experten.
Im Forderungseinzug sind oft Eskalationen erforderlich, um das Zahlungsverhalten der Schuldner zu ändern. Gewiefte Schuldner wiederum versuchen, dem Gläubiger zu verdeutlichen, dass er seine Forderung nur schwer wird ...