Einen Leser hat die Frage beschäftigt, ob der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren den Widerspruch persönlich einlegen muss oder sich dabei durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann, der kein Rechtsdienstleister ist. Sofern eine Vertretung zulässig ist, möchte er wissen, ob die Vorlage einer Vollmacht von einem nicht-anwaltlichen Vertreter notwendig ist. Von der Beantwortung der Frage ist abhängig, ob und wann ein wirksamer Widerspruch vorliegt und dementsprechend, ob trotz eines ...
Das gerichtliche Mahnverfahren kommt durch den Widerspruch des Schuldners zunächst zum Stillstand. Es stellt sich dann die Frage, ob der Gläubiger einen Antrag auf Abgabe an das Streitgericht stellt.
Gegen die Widerspruchsnachricht an den Antragsteller eines Mahnverfahrens ist keine Erinnerung statthaft, da es sich hierbei nicht um eine den Antragsteller belastende Entscheidung handelt. Ein Rechtsbehelf ist erst ...
Es stellt eine (unzulässige) andere Gestaltung i. S. d. § 306a BGB dar, wenn systematisch pauschalierte Mahnkosten von 3,50 EUR erhoben werden, die mit dem Verbraucher nicht als pauschalierter Schadenersatz vertraglich vereinbart ist.
Nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB wird die Verjährung eines Zahlungsanspruchs durch die Zustellung – also weder den Antrag noch den Erlass – des Mahnbescheids im gerichtlichen Mahnverfahren gehemmt. Die Zustellung muss ...
So mancher Schuldner reagiert auf die Einziehungsbemühungen des Rechtsanwalts oder des Inkassodienstleisters erst, wenn ihn der gerichtliche Mahnbescheid erreicht. Soll dann eine gütliche Einigung erzielt werden, ...
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Nach § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB hemmt die Zustellung des Mahnbescheids die Verjährung. Dabei erlaubt § 167 ZPO, auf den Eingang des Antrags statt auf dessen Zustellung abzustellen, wenn diese „demnächst“ erfolgt. Ein Fall des OLG Naumburg zeigt, dass es rund um den Jahreswechsel zu Schwierigkeiten kommen kann, wenn der Antrag nicht elektronisch gestellt wird.