Das zentrale Praxisproblem in Räumungsprozessen liegt oftmals in der korrekten Streitwertfestsetzung. Zu berücksichtigen ist dabei, auf welche Anspruchsgrundlagen das Räumungsverlangen gestützt wird. Das OLG Köln hat hierzu entschieden, dass sich der Streitwert nach § 41 Abs. 2 S. 2 GKG richtet, wenn der Vermieter seinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung auch auf einen anderen Rechtsgrund – hier Eigentum – stützt. Maßgebend ist danach der jährliche Nutzungswert der Wohnung und ...
Bei der Streitwertfestsetzung ist der Antrag auf Wiederherstellung eines gelöschten Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk mit dem Antrag auf Freischaltung eines dauerhaft gesperrten Profils vergleichbar.
Es ist wieder soweit: Am 21.11.25 können Sie sich mit Ihren Kollegen im Maritim-Hotel Düsseldorf (Flughafen) auf dem 27. IWW-Kongress treffen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihr Wissen an einem Tag aufzufrischen – ob ...
Anwaltliche Verfahrenspfleger erhalten im Genehmigungsverfahren nach § 277 FamFG eine Vergütung nach dem RVG nur, wenn die konkrete Tätigkeit auch für einen nicht anwaltlichen Verfahrenspfleger die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts objektiv erforderlich gemacht hätte. Die Vergütung bewegt sich daher immer im Konfliktfeld zwischen der anwaltlichen Berufsausübung und den engen Grenzen des VBVG sowie der Verweisung auf das RVG (§ 277 Abs. 2 FamFG). Fehlt ein ausdrücklicher Hinweis im Bestellungsbeschluss ...
Zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte erhalten für gewisse Nebentätigkeiten keine Vergütung nach Nr. 3403 VV RVG. Dazu zählt auch die Stellungnahme zu einem Antrag auf Verlängerung der ...
In mietrechtlichen Verfahren wird neben einer Mietminderung häufig auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht (§ 320
Abs. 1 S. 1 BGB). Für die anwaltliche Praxis stellt sich dabei eine ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
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FRAGE: „Am 15.5.25 wurde der Auftrag erteilt, eine Forderung i. H. v. 119.000 EUR geltend zu machen. Es wurde eine 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG berechnet und vom Gegner beglichen. Es wurde weiterhin eine Verrechnung mit Rechnungen über 10.000 EUR vereinbart. Da der Gegner keine weitere Zahlung leistete, erging am 5.6.25 der Auftrag, das Mahnverfahren über 109.000 EUR einzuleiten. Bevor der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids eingereicht wurde, fanden weitere Verrechnungen statt, sodass ...