Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem online und interaktiv fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie u. a.:
1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im ...
Ihre Mandanten stehen vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen Ihre Mandanten aktuell und in sehr naher Zukunft Ihre Hilfe.
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder
die Möglichkeit, sich bequem online fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
Zum 1.1.24 wurde das Bürgergeld im Eckregelsatz von 502 EUR auf 563 EUR angehoben. Auch der Mindestlohn ist von 12 EUR auf 12,41 EUR gestiegen und steigt zum 1.1.25 auf 12,82 EUR. Letztlich sind die Mindestlöhne in ...
Vergütungsklagen: So agieren Sie erfolgreich im Prozess
Machen Sie sich fit für die Prozessführung bei Vergütungsstreitigkeiten! Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt typische Fehlerquellen im Verfahren auf, erläutert Wege zur optimalen Vertragsgestaltung im Vorfeld und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterformulierungen.
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Muss der Rechtsanwalt ein fristwahrendes, elektronisches Dokument signieren, das ein Rechtsmittel oder eine Rechtsmittelbegründung enthält, gilt: Es gehört zu den nicht auf das Personal übertragbaren Pflichten eines Rechtsanwalts, das zu signierende Dokument zuvor selbst sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen (BGH 8.3.22, VI ZB 78/21, Abruf-Nr. 228611 ).