13.11.2025 · Fachbeitrag · Arrest
Voraussetzungen für die Anordnung eines Arrestes
Ein Arrest dient nicht dazu, die Position des Gläubigers hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Realisierung seiner Forderungen zu verbessern, sondern allein dazu, die Verschlechterung dieser Position zu verhindern.
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