· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Steueränderungsgesetz 2025 – Änderungen im Umsatzsteuerrecht
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf
Das Steueränderungsgesetz 2005 vom 22.12.2025 (BGBl I Nr. 363 vom 23.12.25) hat auch zu Änderungen des UStG geführt. Die Änderungen sind dieses Mal überschaubar – wie das Gesetz insgesamt. |
Steuerermäßigung für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)
Als temporäre Krisenmaßnahme unterlagen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, bereits vom 1.7.2020 bis 31.12. 2023 dem ermäßigten Steuersatz. Seit dem 1.1.2024 gilt für diese Leistungen wieder der Regelsteuersatz.
Durch die Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG werden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, die nach dem 31.12.2025 erbracht werden, nunmehr dauerhaft dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterworfen.
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