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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuererklärung 2026

    von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

    Mit Schreiben vom 29.12.2025 hat das BMF die Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung 2024 eingeführt.

     

    Bekanntgabe der Umsatzsteuererklärung immer schon vor Jahresbeginn

    Das BMF hat Ende 2016 die Muster der Umsatzsteuererklärung 2017 erstmalig vor Beginn des betreffenden Kalenderjahrs veröffentlicht. Auch in den Folgejahren wurden und werden die Muster der Umsatzsteuererklärung stets vor dem jeweiligen Jahresbeginn bekannt gegeben. Im Dezember 2025 wurde daher das Muster für 2026 veröffentlicht.

     

    Damit wird es den Unternehmern, die ihr Unternehmen im laufenden Jahr einstellen und danach zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung innerhalb von einem Monat verpflichtet sind, ermöglicht, bereits den für das entsprechende Kalenderjahr gültigen Vordruck zu verwenden.