· Fachbeitrag · Kleinunternehmerregelung
Vorsteuerabzug in Wechselfällen
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, welche Grundsätze beim Vorsteuerabzug zu beachten sind, wenn ein Kleinunternehmer zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung wechselt oder umgekehrt. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Beratungsansätze. |
Grundsätze zur Kleinunternehmerregelung seit 2025
Seit 1.1.2025 gelten bei der Kleinunternehmerregelung neue Regeln. Die Anwendung der Kleinunternehmerregelung setzt voraus, dass der Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 25.000 EUR lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 EUR nicht überschreiten wird. Neu ist auch, dass es sich bei den Umsätzen eines Kleinunternehmers um umsatzsteuerfreie Umsätze handelt und bei Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze sofort zur umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung gewechselt werden muss. Diese Fallbeil-Regelung bringt natürlich Praxisfragen mit sich.
Kein nachträglicher Vorsteuerabzug
Eine der Fragen, die sich stellt: Was passiert, wenn Waren als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug gekauft und umsatzsteuerpflichtig nach dem Wechsel zur Regelbesteuerung verkauft werden? Kann hier der Vorsteuerabzug vielleicht nachträglich geltend gemacht werden? Antwort des Bundesfinanzministeriums: Nein (BMF 10.11.25, III C 2 – S 7300/00080/004/019).
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