Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr) wird zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Die Kindergeldberechtigten und die Kinder werden ab dem 1.1.2016 von der Familienkasse durch die an sie vergebene IdNr zu identifizieren sein. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Angabe der IdNr beim Kindergeld hat das Bundeszentralamt für Steuern zusammengestellt.
Gute Neuigkeiten für Studenten und Eltern: Kindergeld wird so lange gezahlt, bis die Prüfungsergebnisse vorliegen. Denn die universitäre Ausbildung endet erst dann, wenn dem Studenten die Ergebnisse mitgeteilt werden ...
Eine auf die Zahlung von Geld gerichtete Vermächtnisschuld eines Erben begründet eine allgemeine Nachlassverbindlichkeit. Bei dieser besteht kein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen ...
Nach § 10 ErbStG sind vom Erwerb, soweit sich nicht aus den Absätzen 6 bis 9 etwas anderes ergibt, u.a. die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Gemäß § 10 Abs. 6 Satz 4 ErbStG sind Schulden und Lasten, die mit nach § 13a ErbStG befreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nur mit dem Betrag abzugsfähig, der dem Verhältnis des nach Anwendung des § 13a ErbStG anzusetzenden Werts dieses Vermögens zu dem Wert vor Anwendung des § 13a ErbStG ...
Bei der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG ist keine quellenbezogene Betrachtung anzustellen. Innerhalb einer Einkunftsart sind somit positive und negative Ergebnisse aus verschiedenen Quellen zu ...
I Maßgeblicher Zeitpunkt für die wissenschaftliche Anerkennung einer Behandlungsmethode ist der Zeitpunkt der Behandlung. Um festzustellen, ob eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode vorliegt, kann sich ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Eine mittelbare Beteiligung des Darlehensgebers an der Darlehens-
nehmerin (KG), die nicht deren Beherrschung ermöglicht, genügt nicht, um ein derartiges Näheverhältnis zu begründen und infolgedessen die Anwendung der Abgeltungsteuer auf die Darlehenszinsen auszuschließen. Sachverhalt