§ 13c Abs. 1 UStG begründet einen umsatzsteuerlichen Haftungstatbestand zulasten des Empfängers einer abgetretenen Forderung. Die in der abgetretenen Forderung enthaltene Umsatzsteuer ist vom Abtretungsempfänger zu entrichten, wenn der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet.
P flegeleistungen sind unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Mehrwertsteuer-Sys temrichtlinie umsatzsteuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge mit Pflegekassen abzuschließen.
Für grenzüberschreitende Lagergeschäfte gibt es weder im UStG noch im Unionsrecht besondere Vorgaben. Zur Anwendung kommen daher die allgemeinen Vorschriften. Dabei sind zwei Grundfälle zu differenzieren.
Mit einem aktuellen Schreiben regelt das BMF die Auswirkungen eines vorherigen und nachträglichen Bestelleintritts. Dazu wurde Abschn. 3.5 Abs. 5 UStAE um einen neuen Absatz 7a ergänzt.
Der EuGH hat zum Umfang des Vorsteuerabzugs einer sog. Führungsholding sowie zu der Frage, ob eine Personengesellschaft Teil einer umsatzsteuerlichen Organschaft sein kann, Stellung genommen.
Eine Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, kann nach Auffassung des BMF weder Organgesellschaft noch Organträgerin sein.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Bei der Vermögensübertragung zwischen Ehegatten bietet die Güterstandsschaukel enorme steuerliche Vorteile, birgt jedoch auch viele Risiken. Im IWW-Webinar am 13.05.2026 erfahren Sie, wie Sie das Instrument in der Praxis rechtssicher nutzen und für Ihre Mandanten das Optimum herausholen.
Aktuelle Brennpunkte in der Sozialversicherungsprüfung
Wo schauen die Prüfer bei der Sozialversicherungsprüfung zurzeit besonders genau hin? Wo liegen typische Fehlerquellen? Das IWW-Webinar am 11.05.2026 stellt die aktuellen Brennpunkte vor. So können sich Unternehmen und Berater gezielt vorbereiten und teure Fehler vermeiden.
Ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs das zukünftig zu bebauende Grundstück, folgert der BFH hieraus, dass ein einheitlicher Erwerbsgegenstand bzw. ein sogenanntes einheitliches Vertragswerk vorliegt. Diese Beurteilung zieht nach sich, dass die aus dem Werkvertrag für die Errichtung des Hauses geschuldete Vergütung zusätzlich zu der aus dem Kaufvertrag für den Erwerb des Grundstücks geschuldeten Vergütung als Gegenleistung für den Erwerb des (zukünftig bebauten) Grundstücks gesehen und als ...